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Weihnachtsamnestie Sachsen-Anhalt setzt 36 Häftlinge auf freien Fuß

30.11.2014, 10:36
ARCHIV - Ein Weihnachtsbaum steht in einem Innenhof der Jugendstrafanstalt in Berlin (Archivbild vom 21.12.2010). Ein Gnadenerweis der Berliner Justiz macht es möglich: Genau 294 Gefangene sind den Wochen vor Weihnachten aus der Haft entlassen worden.  Foto: Rainer Jensen (zu dpa/lbn vom 26.11.2011)  +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Ein Weihnachtsbaum steht in einem Innenhof der Jugendstrafanstalt in Berlin (Archivbild vom 21.12.2010). Ein Gnadenerweis der Berliner Justiz macht es möglich: Genau 294 Gefangene sind den Wochen vor Weihnachten aus der Haft entlassen worden. Foto: Rainer Jensen (zu dpa/lbn vom 26.11.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Magdeburg (dpa) | 36 Gefangene in Sachsen-Anhalt müssen das Weihnachtsfest in diesem Jahr nicht hinter Gittern verbringen. Sie werden im Zuge der sogenannten Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen, teilte das Justizministerium mit.

Damit werden insgesamt 843 Hafttage nicht vollstreckt. Die Gefangenen verbüßten Strafen in den Gefängnissen in Halle, Raßnitz, Volkstedt, Dessau-Roßlau und Burg. Seit dem 17. November werden sie sukzessive entlassen. In diesem Jahr dürfen mehr Insassen die Gefängnisse vorzeitig verlassen als 2013. Damals waren es 32. Derzeit gibt es im Land 1753 Gefangene.

Bei den Gefangenen handelt es sich um Insassen, die ohnehin Anfang 2015 aus der Haft entlassen worden wären, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Ute Albersmann. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kämen sie in den Genuss einer Weihnachtsamnestie. So muss der zuständige Staatsanwalt davon überzeugt sein, dass sehr wahrscheinlich keine weiteren Straftaten begangen werden. Die Kandidaten müssen sich während der Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt müssen sichergestellt und der Gefangene selbst muss mit seiner vorzeitigen Entlassung einverstanden sein.