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Die wichtigsten Punkte der Allgemeinverfügung

05.12.2014, 01:16

Grundstückseigentümer in der Quarantänezone sind verpflichtet, ihren Laubbaumbestand auf Anzeichen für Befall zu untersuchen. Werden Käfer, Larven, Ausbohrlöcher o.ä. festgestellt, ist die zuständige Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau umgehend zu informieren. Wird der Befall bestätigt, wird der Baum sofort gefällt und verbrannt. Jeglicher Laubholzschnitt darf nicht aus der Quarantänezone herausgebracht werden.

Verdachtsmeldungen an Tel. 03941/671166 oder alb@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de