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Wie kassiert wird und wie man sich wehren kann

11.12.2014, 01:05

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2013, dass Gemeinden für lang zurückliegende Anschlüsse ans Kanalnetz oder Modernisierungen nicht mehr kassieren dürfen.

Sachsen-Anhalt beschließt daher eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Die gilt aber erst ab 1. Januar 2016. Die Gemeinden haben 2015 ein Jahr Zeit, um die Außenstände von zirka 100 Millionen Euro zu kassieren.

Betroffen sind etwa 50000 Eigentümer. Der Verband Wolmirstedt etwa hat schon 300 Bescheide verschickt.

Nicht betroffen sind Magdeburg und Halle, da die Städte keine Beiträge kassieren, sondern alles über Gebühren finanzieren. Der Verband Haus und Grund fordert, dass die Verjährungsfrist sofort gelten muss. Er empfiehlt allen Betroffenen, Widerspruch einzulegen. Der Verband strebt Musterklagen bei den Verwaltungsgerichten an. Verbandsgeschäftsführer Holger Neumann sagte, dass viele Verbände leider stur und nicht kompromissbereit seien.

Kontakt: Verband Haus und Grund (0391) 731 68 32 oder: www.hugsa.net