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Briefwahl-Vollmachten - das ist erlaubt

12.12.2014, 01:05

Briefwahlunterlagen kann jeder mit seiner Wahlbenachrichtigungskarte per Post anfordern oder direkt im Rathaus abholen. Eine dritte Möglichkeit ist einem Vertrauten eine Vollmacht zu erteilen, die Unterlagen abzuholen.

Der Bevollmächtigte muss schriftlich benannt werden und sich im Briefwahllokal ausweisen können. Zudem muss sich die Gemeinde schriftlich versichern lassen, dass er oder sie maximal für vier Wahlberechtigte Vollmachten einreicht.

Diese Vierer-Regelung gilt seit 2009 bei Bundestags- und Europawahlen, seit 2011 bei der Landtagswahl und ist in diesem Jahr auch bei der Kommunalwahl eingeführt worden.

Im Stendaler Rathaus ist diese neue Regel jedoch nicht beachtet worden. Es war die einzige Kommune, betont der Landeswahlleiter. (mr)