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Krankenkassen-Kunden können Versicherer wechseln Kassen liefern sich Schlacht um Beiträge

Als letzte große Krankenkasse hat die Barmer GEK die Katze aus dem Sack gelassen: 15,5 Prozent Monatsbeitrag nimmt die Versicherung ab 2015. Die IKK gesund plus legte ihren Satz am Donnerstag auf 15,2 Prozent fest. Durch die neu festgelegten Zusatzbeiträge haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Von Steffen Honig 19.12.2014, 02:19

Magdeburg l Die gesetzlichen Krankenkassen haben mehr Wettbewerb gefordert - jetzt ist dieser voll entbrannt. Die Festlegung der Beiträge für 2015 ergibt eine Schere von 1,2 Prozentpunkten zwischen den günstigsten und den teuersten Anbietern (siehe Infokasten).

Bei den großen Kassen marschiert die AOK Sachsen-Anhalt mit 14,9 Prozent vornweg. Wie das möglich ist, erklärt Vorstand Ralf Dralle der Volksstimme so: "Wir kümmern uns schon immer um die gesundheitliche Versorgung und Prävention unserer Versicherten. Solche Krankenkassen waren in den vergangenen Jahren durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen benachteiligt. Das hat sich in den letzten Jahren geändert." Als weitere Gründe nennt er effiziente Strukturen, den hohen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent und die positive Lohn- und Rentenentwicklung.

AOK will Monatssatz langfristig niedrig halten

"Dank dieser guten Voraussetzungen ist es realistisch, dass wir den günstigen Beitragssatz über einen langen Zeitraum halten können", sagt Dralle.

Einen anderen Weg geht die Barmer GEK. Landesgeschäftsführer Axel Wiedemann erklärt, warum: "Wir setzen auf Kontinuität und behalten den bisherigen Beitragssatz von 15,5 Prozent auch 2015 bei." Seine Kasse zeichne "ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis" aus. Wiedemann: "Einen reinen Preiswettbewerb zu Lasten der Service- und Leistungsqualität - und damit zu Lasten unserer Versicherten - wird es bei uns nicht geben. Vielmehr bauen wir unser Beratungsangebot aus."

Kündigung innerhalb eines Monats möglich

Von der in Magdeburg ansässigen IKK gesund plus hieß es noch am Donnerstagvormittag auf Volksstimme-Nachfrage, dass über den künftigen Beitragssatz in den kommenden Tagen entschieden werde. Es ging dann doch schneller: Am Nachmittag gab die Kasse bekannt, dass der Monatsbeitrag ab Januar 15,2 Prozent beträgt.

Branchenkenner rechnen damit, dass der Preiskampf nur der Beginn eines Verdrängungswettbewerbs ist. Durch Insolvenzen und Fusionen dürften viele kleinere Kassen vom Markt verschwinden.

In welchem Maße das geschieht, hängt entscheidend von den Wechselgelüsten der Kunden zu einer billigeren Krankenkasse ab. Denn die Versicherten haben ein gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht. Das gilt bei der erstmaligen Festlegung eines Zusatzbeitrages und bei jeder weiteren Erhöhung. Der gesetzlich festgelegte Basisbeitrag liegt bei 14,6 Prozent. Alles, was darüber liegt, sind Zusatzbeiträge, die nur vom Versicherten zu zahlen sind.

Die Kassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder noch vor Jahresende zu informieren. Wer seine Kasse kündigen will, muss dies in dem Monat tun, in dem die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder ihn erhöht.