1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Raubkopierer im Oberlandesgericht Naumburg

EIL

Staatsantwaltschaft ermitteltRaubkopierer im Oberlandesgericht Naumburg

Heikle Vorfälle im Oberlandesgericht (OLG) Naumburg werden voraussichtlich zu einem Fall fürs Bundesarbeitsgericht. In der Justizbehörde wurden offenbar Raubkopien angefertigt. Es gab eine außerordentliche Kündigung. Allerdings: Schon zwei Gerichte erklärten diese für unwirksam.

Von Michael Bock 17.01.2015, 01:59

Naumburg l Die Vorgänge gehen zurück ins Jahr 2013. Mitte März gibt es im Oberlandesgericht eine sogenannte Geschäftsprüfung. Genauer unter die Lupe genommen wird Dienstzimmer 211 - dort arbeitet der IT-Verantwortliche des Oberlandesgerichts.

Nur einen Monat später erhält der Computer-Fachmann eine außerordentliche Kündigung. OLG-Präsident Winfried Schubert begründete das am Freitag so: "Ich musste auf Grundlage vorangegangener Ermittlungen davon ausgehen, dass der Angestellte - wahrscheinlich im Zusammenwirken mit zwei weiteren nichtrichterlichen Bediensteten - über einen längeren Zeitraum auf einem dienstlichen Rechner Unterhaltungsmedien durch Kopieren von Musik- und Filmdateien hergestellt hat."

Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt

Nach Volksstimme-Informationen wirft das OLG dem IT-Spezialisten vor, mindestens von Oktober 2010 bis März 2013 den Dienst-Computer in erheblichem Maße privat genutzt zu haben. Ihm wird zur Last gelegt, in der Arbeitszeit DVDs und CDs kopiert und gebrannt sowie Musik- und Videodateien heruntergeladen zu haben.

Im OLG wird davon ausgegangen, dass auch illegale Kopien hergestellt wurden. Der IT-Mann bestreitet das. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht.

OLG-Sprecher Henning Haberland bestätigte, dass der Justizangestellte extra das Programm "DVD Shrink" installiert habe. Mit diesem Programm kann der Kopierschutz des Herstellers umgangen werden. Für den Dienstgebrauch sei "Shrink" nicht erforderlich.

Haberland sagte, es seien "mindestens 5000 Dateien" mit nichtdienstlichem Inhalt gesichtet worden - elektronische Bücher sowie Bild-, Audio- und Videodateien. Zudem soll der Computerfachmann mehrere tausend DVD- und CD-Rohlinge auf Kosten des Arbeitgebers bestellt und privat verwendet haben.

Das OLG sehe darin eine "starke Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten", sagte Haberland. Das Oberlandesgericht hält das Vertrauensverhältnis für zutiefst und dauerhaft gestört.

Im Mai 2013 erhebt der IT-Experte Klage beim Arbeitsgericht Halle gegen die Kündigung. Sieben Monate später erklärt das Gericht die Kündigung für unwirksam. Die Richter erkennen zwar gewisse Verdachtsmomente. Doch die Behauptung des OLG, dass alle vorgefundenen Privatdateien dem Computer-Experten zuzuordnen seien, sei unbewiesen. Viele OLG-Mitarbeiter hätten den Schlüssel des Dienstzimmers; zudem sei das Passwort für den Computer leicht zu knacken. Und: Es wurden offenbar auch DVDs und CDs gebrannt, als der IT-Mann nachweislich Urlaub in Australien und Neuseeland machte.

Eine Mauer des Schweigens

Das OLG geht daher davon aus, dass der Computermann Komplizen hatte. Offensichtlich stößt die Hausspitze aber auf eine Mauer des Schweigen. Haberland sagt: "Es packt niemand aus."

Das Arbeitsgericht Halle wundert sich indes, dass der erhebliche Umgang privater Nutzung dienstlicher Ressourcen so lange unentdeckt geblieben sein soll. Die Arbeitsrichter mutmaßen sogar, dass am OLG womöglich das ein oder andere toleriert und geduldet worden sei. Eine Anzahl von Mitarbeitern habe hiervon wohl in unterschiedlicher Weise profitiert.

Nach dem Scheitern vor dem Arbeitsgericht Halle zieht das OLG vor das ebenfalls in der Saalestadt angesiedelte Landesarbeitsgericht. Kurz vor Weihnachten 2014, am 19. Dezember, verkündet das Landesarbeitsgericht sein Urteil. Die Richter stützen sich im Großen und Ganzen auf die Argumente des Arbeitsgerichts und bekräftigen die Unwirksamkeit der Kündigung.

Das Oberlandesgericht Naumburg will sich damit nicht zufriedengeben. Präsident Winfried Schubert kündigt bereits an, dass er beim Bundesarbeitsgericht (Erfurt) "voraussichtlich" Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts einlegen werde.