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Mindestens 8,50 Euro für Vertragsamateure

19.01.2015, 01:08

Seit dem 1. Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde - auch für Sportvereine in Sachsen-Anhalt.

Nach Angaben der Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) müssen Sportvereine für Vertragsamateure den Mindestlohn ebenso zahlen wie für Vereinsangestellte und geringfügig Beschäftigte (also Minijobber).

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Amateursportler ohne gesonderte Vertragsvereinbarung. Auch ehrenamtliche Übungsleiter fallen aus der Regelung heraus, sofern ihre Aufwandsentschädigung nicht 2400 Euro pro Jahr überschreitet. Bei Vorständen darf die Ehrenamtspauschale von 720 Euro pro Jahr nicht überschritten werden. Darüber hinaus gehende Vergütungen sind sozialversicherungspflichtig.