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Landgericht spricht 28-Jährigen schuldig Viereinhalb Jahre Haft für Balkon-Vergewaltiger

Von Matthias Fricke 04.02.2015, 02:18

Magdeburg l Unter Tränen hat am Dienstag der 28-jährige Angeklagte und Vater von zwei Kindern das Urteil der 5. Strafkammer des Magdeburger Landgerichtes entgegengenommen.

Vorsitzende Richterin Claudia Methling verlas das Urteil: Wegen Vergewaltigung muss Michael S. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verbüßen. Der Haftbefehl bleibt bestehen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und muss 5000 Euro Schadenersatz an das Opfer zahlen.

Auch die Ehefrau des verurteilten Mannes, die mit im Saal saß, nahm das Urteil unter Tränen auf. Zuvor hatte Michael S. in der Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in der Nacht zum 13. Oktober vergangenen Jahres in die Parterrewohnung der 51-jährigen Frau begab und sie dort vergewaltigte.

Der Mann hatte das Opfer flüchtig durch Gespräche auf der Straße gekannt. Beide trafen sich in den Monaten zuvor sporadisch, als sie im Wohnviertel ihre Hunde ausführten. Weil sechs Tage vor der Tat der Ehemann des Opfers nach langer Krankheit verstarb, war die Frau in Trauer. In dieser Situation hatten beide sich am Wohnblock getroffen und Zigaretten geraucht.

Wie der Angeklagte später aussagte, habe er dabei "wohl einige Signale falsch verstanden". Er überstieg gegen Mitternacht die Balkonbrüstung, griff durch das angeklappte Fenster und drang in das Wohnzimmer ein. Von dort begab sich der schwarz gekleidete mit einer Panzermütze mit Sehschlitzen maskierte Mann in das Schlafzimmer der Frau. In diesem schlief zu diesem Zeitpunkt auch ein neunjähriger Junge. Während der Angeklagte die Frau weckte, sagte er dem wach werdenden Kind, dass es still sein solle. Daraufhin folgte das Opfer dem Maskierten aus Angst ins Wohnzimmer, wo es zur Tat kam. Anschließend flüchtete der Eindringling.

Staatsanwalt Ingo Heidelberger hielt dem Angeklagten zugute, dass er umfassend geständig war und Reue zeigte. Auch Vorstrafen gebe es keine nennenswerten. Allerdings nutzte er die Nähe zum Opfer aus und drang in dessen besondere Schutzsphäre ein. Die Frau wehrte sich nur nicht, weil sie das Kind schützen wollte. Der Staatsanwalt hatte deshalb drei Jahre und sechs Monate gefordert. Das Gesetz sieht bei diesem Verbrechen einen Strafrahmen zwischen zwei und 15 Jahren vor. Die Nebenklagevertreterin forderte sieben Jahre Freiheitsstrafe. Petra Küllmei legt ihm seine kriminelle Energie zur Last: "Wir haben es hier zwar mit einem Täter zu tun, der zwar kein Gewaltpotenzial hat, aber dennoch gefährlich ist."

Der Verteidiger hielt eine zweijährige Bewährungsstrafe für angemessen. "Er ist nicht der typische Vergewaltiger und zeigte sich auch nicht gewalttätig."

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.