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Untreue-Vorwürfe gegent Halles Oberbürgermeister Freispruch zweiter Klasse für Wiegand

10.02.2015, 01:29

Halle l Er nimmt es regungslos zur Kenntnis. Fast so, als hätte er nichts anderes erwartet. Das Landgericht Halle hat Bernd Wiegand gerade vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Damit endet die siebenmonatige Hängepartie um die Zukunft von Halle: Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr - die Staatsanwaltschaft hatte 16 Monate auf Bewährung gefordert - hätte er sein Amt als Oberbürgermeister verloren. Doch Wiegand tut ganz geschäftig. Konzentriert schreibt er mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, drei Mitarbeitern der Verwaltung mehr gezahlt zu haben als im Tarifvertrag vorgesehen. Die Kammer sieht das als nicht erwiesen an. Wiegand habe die Einstellungen (Dezember 2012) sachgerecht und ohne groben Ermessensfehler vorgenommen, erklärt Richter Helmut Tormöhlen. Die hohe tarifliche Eingruppierung sei unüblich, aber kein Verstoß, sagt er - kritisiert Wiegand dann aber überraschend deutlich. Wiegand habe seine Erwägungen zur Eingruppierung nicht dokumentiert, gegen jeden Rat auf Ausschreibungsverfahren verzichtet, die Einstellungen selbst vorgenommen statt das Personalamt zu beteiligen sowie die Probezeit verkürzt - dies sei "ungewöhnlich" und keine übliche Verwaltungspraxis, erklärt der Richter und sagt in scharfem Ton: "Wir sehen als Kammer einen Pflichtverstoß, aber keinen so gravierenden, wie er nötig wäre. Deshalb ist der Angeklagte freizusprechen." Nach 62 Minuten packt Wiegand, immer noch ohne Regung, seine Tasche und verlässt eilig den Saal. Er geht ins Rathaus - von hier aus wird er also auch in Zukunft die Amtsgeschäfte weiter führen dürfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ließ am Montag offen, ob sie Revision einlegen wird.