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Verfahrensfehler Gericht hebt Urteil gegen Finzelberg auf

Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil gegen den Ex-Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss nun erneut klären, ob er vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Müllskandal gelogen hat.

11.02.2015, 01:24

Magdeburg l Die Tatzeit liegt lange zurück. Im Mai 2009 hat Lothar Finzelberg, damals Landrat des Jerichower Landes, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages zum Müllskandal ausgesagt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Stendal hat Finzelberg dort gelogen.

Bereits zwei Gerichte waren dieser Einschätzung gefolgt: Das Amtsgericht Burg hatte Finzelberg im Dezember 2012 zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, im Berufungsprozess hatte er vom Landgericht Stendal neun Monate auf Bewährung erhalten (Januar 2014). Doch rechtskräftig ist auch dieses Urteil nicht. Nach Informationen der Volksstimme hat das Oberlandesgericht Naumburg dem Revisionsantrag Finzelbergs am Montag stattgegeben. Ein Gerichtssprecher bestätigte dies auf Anfrage: "Der Senat hat zwei Verfahrensfehler festgestellt."

Im Stendaler Prozess waren Dokumente als Beweismittel eingebracht worden, die jedoch nicht in der Hauptverhandlung verlesen, sondern im sogenannten Selbstleseverfahren behandelt wurden: Richter und Schöffen müssen diese eigenständig zur Kenntnis nehmen, auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hierzu die Gelegenheit erhalten. Ob beziehungsweise wie das erfolgt ist, wurde in zwei Fällen nicht korrekt protokolliert.

Der Falschaussage-Prozess wird nun am Landgericht Magdeburg neu aufgerollt. Es steht wohl wieder eine langwierige Verhandlung bevor: Allein in Stendal wurde 20 Tage verhandelt, Dutzende Zeugen waren vernommen worden. Für Finzelberg wird es nicht der einzige Prozess bleiben. Am 19. März muss er sich vor dem Landgericht Magdeburg außerdem zum Vorwurf der Bestechlichkeit im Zuge des Müllskandals verantworten.