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Polizei Interne Ermittlungen enden selten mit Verfahren

14.02.2015, 08:34
ARCHIV - Eine Halt-Polizei-Kelle wird am 18.09.2014 während einer Geschwindigkeitskontrolle in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gehalten. Nur etwa jede neunte Verwaltungsermittlung gegen Polizisten führt in Sachsen-Anhalt zu einem Disziplinarverfahren. Foto: Jens Wolf/dpa (zu lah «Verwaltungsermittlungen gegen Polizisten münden selten in Verfahren» vom 14.02.2015) +++(c) ZB-FUNKREGIO OST - Honorarfrei nur für Bezieher des ZB-Regiodienstes+++
ARCHIV - Eine Halt-Polizei-Kelle wird am 18.09.2014 während einer Geschwindigkeitskontrolle in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gehalten. Nur etwa jede neunte Verwaltungsermittlung gegen Polizisten führt in Sachsen-Anhalt zu einem Disziplinarverfahren. Foto: Jens Wolf/dpa (zu lah «Verwaltungsermittlungen gegen Polizisten münden selten in Verfahren» vom 14.02.2015) +++(c) ZB-FUNKREGIO OST - Honorarfrei nur für Bezieher des ZB-Regiodienstes+++ dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa) | Nur etwa jede neunte behördeninterne Ermittlung gegen Polizisten in Sachsen-Anhalt führt auch zu einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren. Von 2010 bis 2013 wurden nach Angaben des Innenministeriums in Magdeburg 341 Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat geführt und am Ende 40 Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Jahr 2013 führten 196 Ermittlungen zu 22 Verfahren. Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor.

Mit Disziplinarverfahren werden unabhängig von möglichen Gerichtsverfahren Dienstvergehen von Beamten behördenintern geahndet. Nicht immer muss der Verdacht einer Straftat bestehen. Auch Verletzungen von Dienstvorschriften werden so verfolgt.

Kam es zum Disziplinarverfahren, gab es zuletzt in knapp der Hälfte der Fälle auch Sanktionen: In den Jahren 2010 bis 2013 wurden in 53 von 109 abgeschlossenen Verfahren die betroffenen Beamten auch belangt. So verloren in diesem Zeitraum sieben Polizisten ihren Beamtenstatus. Am häufigsten, nämlich 17-mal, wurden Geldbußen ausgesprochen.