Das gilt heute
Im Krankheitsfall muss der Beschäftigte seinen Arbeitgeber unverzüglich, also zu Beginn des ersten Fehltages, informieren (per Telefon, Fax oder E-Mail).
Spätestens ab dem vierten Tag muss dem Arbeitgeber grundsätzlich eine Krankschreibung vorliegen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch ein Attest ab dem ersten Tag verlangen. Details sind schriftlich zu regeln (Arbeitsvertrag).