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Justiz in Sachsen-Anhalt Für die Papier-Akte kommt das Aus

Richter, Verwaltungsmitarbeiter und Anwälte müssen sich von einer
jahrhundertealten Tradition verabschieden: der Arbeit mit Papier-Akten.
Bis 2022 führt die Justiz in Sachsen-Anhalt den elektronischen
Rechtsverkehr ein, die Vorbereitungen laufen schon.

17.02.2015, 01:40

Magdeburg l Noch blättert Thomas Wünsch in Papierakten. "Das wird sich aber bald erledigt haben", sagt der Staatssekretär im Justizministerium Sachsen-Anhalts. Bund und Länder haben beschlossen, dass die Justiz bis 2022 den elektronischen Rechtsverkehr einführt, zwei Jahre vorher muss sie dafür bereits die technischen Voraussetzungen geschaffen haben.

"Die 3500 Beschäftigten in der Justiz Sachsen-Anhalts müssen sich auf einen regelrechten Kulturwandel einstellen", beschreibt Wünsch die Umstellung. Künftig können sie Klageschriften, Verfahrensdokumente oder Urteile nur noch über Computer und Tablets abrufen und bearbeiten. "Wir wollen auf die Weise Papier einsparen und Verfahren schneller bearbeiten." Das Ministerium geht davon aus, dass die Umstellung insgesamt 15,3 Millionen Euro kosten wird. Für den elektronischen Rechtsverkehr müssen Computerprogramme gekauft und entwickelt werden. Zudem müssen sämtliche Behörden und Gerichte mit entsprechenden Geräten ausgerüstet werden.

"Der Richter wird künftig wohl an zwei Bildschirmen sitzen und im Zweifelsfall auch noch ein tragbares Tablet bekommen, um alle notwendigen Dokumente abzurufen", erklärt Wünsch. Die Bundesländer arbeiten bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch zusammen. "In Sachsen-Anhalt testen wir, wie Arbeitsplätze und Gerichtssäle künftig ausgestattet sein müssen, Nordrhein-Westfalen entwickelt wiederum ein Computerprogramm für die elektronische Aktenverwaltung."

Am Finanzgericht in Dessau werden die Neuerungen in einem Pilotprojekt in den kommenden zweieinhalb Jahren getestet. Wünsch ist zuversichtlich, dass Sachsen-Anhalt die Umstellung schon bis 2020 schafft. "Es ist allerdings wichtig, dass bis dahin auch das Landesdatennetz zuverlässig arbeitet und die Breitband-Netze ausgebaut werden." Zuletzt hatten Ministerien und Behörden immer wieder Probleme beim E-Mail-Verkehr, weil es Störungen im Datennetz gab. "Aber auch Anwälte, die in ländlichen Regionen eine Kanzlei haben, müssen spätestens 2020 einen verlässlichen Zugang zu schnellem Internet haben", erklärt Wünsch. Andernfalls könnten sie ihre Arbeit kaum erledigen.

Umstellungskosten von 340 Millionen Euro

In vereinzelten Bereichen wurden Papier-Akten bereits abgeschafft. In Aschersleben arbeitet das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ausschließlich elektronisch. Auch Eintragungen zum Handelsregister in Stendal erfolgen nicht mehr auf dem Papier. In der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der elektronische Rechtsverkehr auf freiwilliger Basis zugelassen. "Bislang werden aber nur zwei Prozent der Fälle tatsächlich elektronisch abgewickelt."

Vom elektronischen Rechtsverkehr ausgeschlossen sind bislang noch die Staatsanwaltschaften. "Hier ist die Umstellung komplexer, weil neben der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten auch der Austausch mit der Polizei und anderen Einrichtungen sichergestellt werden muss", erklärt Wünsch. Auf Bundesebene werde aber bereits an einem Gesetz gearbeitet, das auch die baldige Umstellung der Ermittlungsbehörden vorsieht.

Eine weitere Baustelle ist das Thema Datensicherheit. Die Länder müssen sich noch darauf verständigen, wie die Schutzvorkehrungen im Datenverkehr aussehen sollen. "Jeder, der Dokumente verschickt, wird sich registrieren müssen", veranschaulicht Wünsch. Das Justizministerium werde Daten über Verfahren auch nicht in Server-Zentren von privaten Anbietern aufbewahren lassen. "Wir schaffen zur Sicherheit eigene Speicherkapazitäten."

Bundesweit liegen die Kosten für die Umstellung bei 340 Millionen Euro. Enorm ist aber auch das Sparpotenzial von Papier. Einer Schätzung zufolge verschickt die Justiz drei Millionen Blätter täglich und scannt zehn Millionen Seiten ein. Der Aufwand dürfte ab 2022 wegfallen.