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Rechtsmediziner LessigExperte aus Sachsen-Anhalt steht für Einsatz bereit

26.03.2015, 04:35

Magdeburg l Sein Wissen als Rechtsmediziner hat Prof. Rüdiger Lessig aus Halle bereits im Jahr 2004 nach der Tsunami-Katastrophe als Mitarbeiter der Identifizierungskommission (IDKO) zur Verfügung gestellt. Tausende Tote mussten nach der Katastrophe vor Ort identifiziert werden, damit die Angehörigen Gewissheit haben. Der studierte Zahnmediziner ist vor allem auf den Vergleich des Zahnstatus von Opfern spezialisiert. Der DNA-Vergleich gehört aber ebenso zum Fachgebiet des Leiters der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt.

Nun könnte der 57-Jährige erneut als Experte angefordert werden. Wie eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes am Mittwoch sagte, sind am Dienstag aber zunächst nur drei Mitglieder der IDKO aus Wiesbaden als Vorauskommando nach Frankreich geflogen. Sie unterstützen die beiden ohnehin in Paris befindlichen Verbindungsbeamten beim Koordinieren der Opferidentifizierung. Zudem arbeitet eine besondere Arbeitsgruppe bereits an der Erhebung der nötigen Vergleichsdaten der Opfer. Über eine Unterstützung vor Ort durch die deutschen Ermittler müssten die französischen Behörden noch entscheiden. Professor Rüdiger Lessig: "Die Identifizierung erfolgt nach dem Interpol-Standard. Dabei werden sogenannte Ante-Morten-Daten (vor dem Tod), also die DNA, Fingerabdrücke oder der Zahnstatus der Vermissten mit den Post-Mortem-Daten (nach dem Tod), also den aufgefundenen Spuren am Katastrophenort verglichen."

Ausweise, Armbanduhren oder ein Ehering am Körper sind zwar sehr starke Hinweise auf die Identität, aber es stellt noch keinen Beweis dar. Eine wichtige Arbeit leisten demnach die Ermittler, die bei den Angehörigen entsprechend DNA-Proben der Vermissten einholen. "Dabei ist nicht immer eine Haarbürste die beste Quelle. Diese kann das Ergebnis verfälschen, weil sie nämlich auch von jemand anderen genutzt werden kann", sagt Lessig. Eine Speichelprobe der Mutter sei zum Beispiel sicherer. Für den Vergleich des Zahnstatus werden über die Angehörigen und die zuständigen Polizeibehörden die Zahnärzte der mutmaßlichen Opfer aufgesucht, um an die Unterlagen zu kommen. Lessig: "Diese werden auch herausgegeben. Jeder Bürger hat schließlich laut Grundgesetz das Recht auf seine Identität, auch nach dem Tod."

Am Unglücksort werden von Anfang an Rechtsmediziner aus Frankreich an der Bergung beteiligt sein. Diese ordnen an der Absturzstelle aufgefundene Leichenteile, registrieren sie mit der Fundstelle im jeweiligen Planquadrat und schicken sie in nummerierten Beuteln an die Untersuchungsstelle.