1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Eine Frage an das Finanzministerium und 300 Meter Akten

Steuererlässe Eine Frage an das Finanzministerium und 300 Meter Akten

Wie oft wurden Firmen in Sachsen-Anhalt zwischen 2010 und 2014 Nachzahlungszinsen auf Anweisung der Oberfinanzdirektion erlassen? Das wollte der Linken-Abgeordnete Frank Thiel am Freitag im Landtag wissen. Das Finanzministerium blieb die Antworten schuldig.

Von Michael Bock 28.03.2015, 02:19

Magdeburg l Hintergrund der Anfrage des Parlamentariers ist, dass Firmen aus dem Unternehmensverbund des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner Hunderttausende Euro Nachzahlungszinsen erlassen wurden. Diese Zinsen waren zuvor von den Finanzämtern Magdeburg, Staßfurt und Bitterfeld-Wolfen erhoben worden. Die inzwischen aufgelöste Oberfinanzdirektion (OFD) wies die Finanzämter jedoch im Juni 2013 an, diese Zinsen zu erlassen.

Wie oft kommt so etwas vor? Das von SPD-Minister Jens Bullerjahn geführte Finanzministerium ließ den Landtagsabgeordneten Thiel abblitzen. Diese Frage lasse sich "mit vertretbarem Zeitaufwand nicht beantworten", hieß es. Die Mitwirkung der OFD werde "bei Einzelfällen des Erlasses von Nachzahlungszinsen nicht gesondert aufgezeichnet". Der Verzicht auf die Aufzeichnungen entspreche auch den Vorgaben des Landes-Datenschutzgesetzes.

Eine Benennung der entsprechenden Fälle wäre "nur mit Hilfe einer aufwändigen personellen Sichtung der infrage kommenden Akten der Oberfinanzdirektion und damit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich", hieß es weiter. "Es müssten in einem ersten Schritt 4616 einzelne Listen (Dateien) eingesehen werden, um aus einem Gesamtaktenbestand von rund 300 laufenden Metern Akten die Akten zu extrahieren, die einen steuerlichen Einzelfall betreffen."

Und: "Anschließend wären die so ermittelten Akten (geschätzt werden rund 15 laufende Meter Akten) durch personelle Einsicht daraufhin zu überprüfen, ob sie einen Sachverhalt enthalten, auf den sich die Anfrage bezieht."

Thiel hatte dem Finanzministerium zuvor in dieser Angelegenheit "Geheimniskrämerei" und "Verschleierungstaktik" vorgeworfen.