1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Abiturient fordert Herausgabe der Abi-Aufgaben

Informationsfreiheitsgesetz Abiturient fordert Herausgabe der Abi-Aufgaben

10.04.2015, 01:17

Münster | Das Gesetz zur Informationsfreiheit ist relativ unbekannt. Dieser Fall aus Münster könnte das ändern: Der Schüler Simon Schräder fragte über das Online-Portal "Frag den Staat" an, ob der Staat ihm vorab die Aufgaben seiner Abiturprüfung geben könne. Die ungewöhnliche Bitte wird derzeit vom Schulministerium in Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Das Gesetz ist dabei auf der Seite des Bald-Abiturienten, denn Bürger können fast alle Dokumente vom Bund und den meisten Bundesländern anfordern.

Dass er Erfolg haben wird, glaubt er kaum. Deshalb wird fleißig gelernt. "Aber es wäre ja interessant zu wissen, wie das Ministerium reagiert und wie sie ihre Antwort rechtlich begründen", sagt er.

Vielleicht lässt sich die Behörde auch Zeit bis nach den Prüfungen. Eigentlich besagt das Auskunftsrecht, dass die Information "unverzüglich", also innerhalb eines Monats, bereitgestellt werden soll. So wollte ein neugieriger Bürger im Dezember gerne wissen, wie viel für die Weihnachtsgrüße der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben wird. Die Antwort (rund 2700 Euro) kam - aber erst im Februar. Menschen in Sachsen-Anhalt fragten zum Beispiel nach den Kosten für die App "Meine Umwelt" - bekamen aber keine Antwort.

Das Online-Portal wird gern in Anspruch genommen: Von den Kosten für den Bundeswehr-Showroom in Berlin (15000 Euro im Monat) bis hin zum Terminplan der Drogenbeauftragten (keine Antwort) wollen die Bürger alles wissen. Und das Beste bei einfachen Anfragen ist: Es kostet nichts!