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Vorwurf der Bestechlichkeit Prozess gegen Ex-Landrat Finzelberg ausgesetzt

21.04.2015, 13:16

Magdeburg (dpa/ck) | Der Prozess gegen den Ex-Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit ist am Dienstag ausgesetzt worden. Hintergrund ist, dass eine Ersatzrichterin am Landgericht Magdeburg nach Auffassung der Verteidigung nicht ordnungsgemäß bestellt wurde. Ohne Ersatzrichterin wollte die Kammer aber nicht verhandeln. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist unklar. Bei dem Müllskandal geht es darum, dass mehrere 100.000 Tonnen Müll unzulässig in Tongruben in Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) gebracht worden sein sollen.

Laut Anklage soll Finzelberg (parteilos) 2005 bis 2007 Einfluss auf Genehmigungen für die Müllentsorgung genommen und dafür Bargeld und andere geldwerte Vorteile im Wert von zusammen rund 260 000 Euro angenommen haben. Zudem geht es um Steuerhinterziehung. Zwei mitangeklagte damalige Unternehmer müssen sich wegen Bestechung verantworten. Finzelberg sagte nach der Verhandlung auf Anfrage, er habe fünf Jahre lang am Pranger gestanden. Jetzt sollten die Vorwürfe geklärt werden. Er halte die Anklage für unzutreffend. Bei der Kommunalwahl 2014 war er nicht wieder zum Landrat gewählt worden.

Sachsen-Anhalts Justiz erleidet in den jahrelangen Verfahren rund um den Müllskandal immer wieder Rückschläge. So wurde Finzelberg wegen Falschaussage im Müll-Untersuchungsausschuss in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, das Oberlandesgericht fand aber zwei schwere Fehler in der Urteilsbegründung und ordnete einen neuen Prozess an. Ein jahrelanges Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche einer Tongrube führte zu einer Anklage, für deren Unterlagen ein Lastwagen bestellt werden musste. Das Landgericht Stendal hielt die Vorwürfe aber nicht für ausreichend belegt und verweigerte den Prozess. Darüber muss nun ebenfalls das Oberlandesgericht entscheiden.

Im aktuellen Magdeburger Verfahren gegen Finzelberg geht es darum, dass jeder Angeklagte Anspruch auf seinen gesetzlichen Richter hat. Das bedeutet, dass keine Person einen Richter für einen bestimmten Angeklagten bestimmen darf, sondern dafür feste Regeln gelten müssen. Für Ersatzrichter hatte das Magdeburger Landgericht nach Auffassung der Verteidigung allerdings keine solche Regelungen geschaffen. Die Wirtschaftsstrafkammer sah die Gefahr, dass der Prozess angefochten werden könnte. Und ohne Ersatzrichter, der im Falle der Erkrankung eines regulären Richters einspringen würde, wollte die Kammer den Prozess nicht führen.

Vor der Entscheidung hatten Gericht, Anwälte und Anklagebehörde diskutiert, ob die Kammer nicht doch auch ohne Ersatzrichter verhandeln könne. "Die Kammer macht einen fitten Eindruck", meinte Staatsanwalt Thomas Kramer und plädierte für einen Prozess ohne Ersatzrichter. Die Verteidigung warnte aber: "Es gibt auch Leute, die sehr gut aussehen, und es nicht sind", sagte Anwalt Nicolas Becker. Die Kammer entschied sich schließlich auf Nummer sicher zu gehen.

Ein Sprecher des Magdeburger Landgerichts verwies darauf, dass in Magdeburg nur sehr selten Ersatzrichter berufen würden. In größeren Landgerichten mit einer Vielzahl langwieriger Prozesse ist dies üblicher. Die Verteidigung forderte, in kleinen Landgerichten dürften aber keine anderen Regeln gelten als an großen Gerichten. Jetzt muss zunächst erneut ein Ersatzrichter bestimmt werden. In einigen Wochen oder Monaten könnte der Prozess dann im zweiten Anlauf starten.