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Streit um Autobeschädigung Hund entlastet - Klage abgewiesen

Von Oliver Schlicht 30.04.2015, 03:16

Magdeburg l Ein Streit zwischen einem Hund und einer Katze wurde am Mittwoch mit einem Urteilsspruch am Magdeburger Landgericht entschieden. Die Klage wurde abgewiesen. Grund für die Auseinandersetzung an der Zivilkammer waren Beschädigungen an der silberfarbenen Lackierung des Pkw Audi Avant der Klägerin, Marita N. aus Kelbra (Mansfeld-Südharz). Diese hatte die Besitzerin des ungarischen Vorstehhundes, Corinna D., auf Schadenersatz verklagt. Streitwert: 10000 Euro. Beide Frauen ließen sich gestern durch Anwälte vertreten.

Der Hund soll sich - so die Klägerin - in einer Autowerkstatt mit einer Katze auf dem Audi eine wilde Hetzjagd geliefert haben. Sie verlangte, dass der zerkratzte Lack auf Kosten der Versicherung der Hundebesitzerin erneuert wird. Richterin Caroline Limbach wies diese Klage nun gestern ab. Begründung: Die Aussagen des Zeugen - Werkstattbesitzer Robert B. - seien unglaubwürdig.

Zu diesem Schluss kam die Richterin auf Grund eines Gutachtens zu den Kratzspuren auf dem Lack. Dieses im Herbst nach Prozesseröffnung in Auftrag gegebene Gutachten ordnete die auf Fotos dokumentierten Kratzspuren nur zum Teil dem 22 Kilogramm schweren Vorstehhund zu. Es sei möglich, dass die vertikalen, bogenförmigen und halbbogenförmigen Kratzspuren vom Hund herrührten, nicht aber die ebenfalls gefundenen wagerechten Kratzer. Der Gutachter verwies auch auf andere Gutachten, die in Bezug auf wagegerechte Hundekratzspuren zu gleichen Ergebnissen kamen.

Vorausgesetzt, der Hund hat tatsächlich am Audi gekratzt, muss es also noch andere Kratzer gegeben haben. Das Fahrzeug war aber nach einer frischen Lackierung zur Nachkontrolle in besagter Werkstatt. Der Werkstattbesitzer, Zeuge Robert B., hatte im Oktober - nicht ohne Stolz - ausgesagt, bei der Nachkontrolle nicht den Hauch einer Kratzspur gefunden zu haben.

Diese Aussage in Verbindung mit dem Gutachten ließ Richterin Limbach nun an der grundsätzlichen Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage zweifeln - auch in Bezug auf die Hund-Katz-Geschichte. Deshalb wurde die Klage abgewiesen.