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Richterbesoldung Sachsen-Anhalts Beamte erhoffen sattes Gehalts-Plus

Vier Juristen aus Halle haben eine Grundsatzentscheidung zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten erwirkt. Für das Land könnte es teuer werden: Auch andere Beamte fordern nun Aufschläge.

Von Hagen Eichler 06.05.2015, 03:25

Karlsruhe/Magdeburg l Konkret hat das Bundesverfassungsgericht über die unterste Besoldungsstufe für Sachsen-Anhalts Richter und Staatsanwälte entschieden. Das Urteil: Die Einkommen lagen 2008 bis 2010 so niedrig, dass sie gegen das Grundgesetz verstießen. Dieses verpflichtet den Gesetzgeber zur Berücksichtigung "der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums". Dazu gehört das Alimentationsprinzip, wonach der Staat Beamten lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt sichern muss.

Geklagt hatten vier Juristen aus dem Justizzentrum Halle, ein Staatsanwalt und drei Richter. 2008 legten sie Widerspruch gegen die aus ihrer Sicht zu niedrige Besoldung ein, später folgte die Klage. Das Verwaltungsgericht Halle schloss sich ihren Bedenken an. Die Einkommen der Kläger seien "greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben", urteilte es 2011 und legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieses hat nun erstmals präzise Vorgaben entwickelt, woran sich die Länder bei der Besoldung orientieren müssen.

Hochstufung von Richtern und Staatsanwälten

Fünf Vergleichsgrößen nennen die Richter in ihrem einstimmigen Urteil: die Tarifsteigerungen der Angestellten, die Lohnentwicklung im Bundesland, die Inflation sowie Vergleiche mit anderen Besoldungsgruppen und anderen Ländern. Spätestens zum 1. Januar 2016 muss Sachsen-Anhalt eine verfassungskonforme Regelung beschließen.

Die vier Kläger zeigten sich erfreut über das Urteil. "Das ist ein guter Tag für Richter und Staatsanwälte", sagte Norbert Hartge. Karlsruhe habe mit seinen Kriterien eindeutige Stopp-Schilder aufgestellt. "Und wer die überfährt, bekommt die rote Karte." Hartge erwartet Nachzahlungen für entgangenes Einkommen sowie eine generelle Hochstufung aller Richter und Staatsanwälte um eine Besoldungsgruppe. Das entspreche etwa zehn Prozent mehr Geld. "Kleine Nachbesserungen wären verfassungswidrig", sagte Hartge. "Ich glaube auch nicht, dass sich der Landesgesetzgeber noch einmal auf die Karlsruher Büßerbank setzen will."

Überprüfung der Besoldungstabellen

Das Finanzministerium kündigte an, es werde eine verfassungskonforme Regelung für die monierten Jahre 2008 bis 2010 vorlegen. Ob auch die aktuelle Besoldung verfassungswidrig niedrig sei, müsse jedoch erst geprüft werden. Ein Nachtragshaushalt werde nicht nötig sein. "Ich glaube, dass zumindest in den letzten Jahren alle Beamten angemessen entlohnt wurden", sagte Finanzstaatssekretär Jörg Richter (SPD). Eine generelle Hochstufung schloss er aus.

Allerdings weckt das Karlsruher Urteil auch unter anderen Beamtengruppen Hoffnungen. Der Beamtenbund (dbb) in Sachsen-Anhalt kündigte an, die Besoldungstabellen für sämtliche Staatsdiener anhand der Karlsruher Kriterien zu prüfen. Der dbb-Bundesvorstand sprach von einem Urteil mit Bedeutung "für das gesamte Besoldungsrecht in Bund und Ländern".

Sachsen-Anhalt hat 23.000 Landesbeamte, darunter 840 Richter und Staatsanwälte. Nahezu jeder zehnte Beamte hat gegen seine Alimentierung Widerspruch eingelegt.