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Landtag Sachsen-AnhaltJeder zehnte Abgeordnete hat Extra-Einkünfte

Mit seiner Parlamentsreform will der Landtag für mehr Transparenz sorgen. Dazu gehört auch, dass die Landtagsabgeordneten Nebentätigkeiten und Extra-Einkünfte offenlegen. Bis zum Monatsende sollen alle Angaben im Internet zu finden sein.

Von Michael Bock 11.05.2015, 03:30

Magdeburg l Die Parlamentarier zeigen Einkünfte, die sie neben ihrer Abgeordnetendiät (derzeit 5655 Euro) erhalten, bei Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) an. Neu ist, dass dieser die Informationen jetzt auch veröffentlicht. Sie sind auf der Internetseite des Landtags für jedermann einsehbar.

Momentan sind dort die Angaben von 68 Parlamentariern zu finden. 25 Anzeigen sind derzeit in der redaktionellen Bearbeitung. Zwölf müssen ihre Angaben noch einreichen. Auch andere Tätigkeiten, etwa in Aufsichts- oder Verwaltungsräten, werden veröffentlicht.

"Damit wollen wir ein Zeichen für Transparenz setzen", sagte Gürth der Volksstimme. Die Abgeordneten müssen die Einkünfte (Bruttobeträge) anzeigen, wenn diese im Monat den Betrag von 400 Euro oder im Jahr 4800 Euro übersteigen. Die Angaben werden in fünf Stufen ausgewiesen. So umfasst etwa die Stufe 1 monatliche Einkünfte in einer Größenordnung von 400 bis 1000 Euro, die höchste Stufe 5 weist monatliche Einkünfte von über 10.000 Euro aus.

Aus ersten Angaben geht hervor, dass etwa der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Steppuhn Geschäftsführer der "Facts Infoline GmbH" in Magdeburg ist. Er gibt regelmäßige Einkünfte der Stufe 3 an. Der Internetseite des Unternehmens zufolge ist er für die "Verbindung zu Verbänden und Organisationen - Kundenkontakte" zuständig.

Frank Thiel (Linke) ist neben dem Mandat Geschäftsführer der "FMCD Facility Management Consulting". Er gibt für die Nebeneinkünfte Stufe 2 an. Auch Ronald Mormann (SPD) zeigt regelmäßige Einkünfte der Stufe 2 an - er ist neben dem Mandat als Versicherungsmakler und als Vermittler von Schriften und Werbeträgern tätig.

Bürger sollen Nebentätigkeiten Abgeordneter kennen

Gürth weiß, dass die Veröffentlichung der Angaben Neid hervorrufen kann. Er sagte: "Es ist absolut gewollt, dass Abgeordnete aus dem Berufsleben kommen." Die Regelung könne aber zum Beispiel Freiberufler davon abhalten, für den Landtag zu kandidieren, befürchtet er. Doch das Argument der Transparenz gewichte er höher, sagt Gürth: "Die Bürger sollen genau wissen, welche Tätigkeiten ein Abgeordneter neben seinem Mandat ausübt."

Der Landtagspräsident geht davon aus, dass etwa zehn Prozent der 105 Abgeordneten Einkünfte aus anderen Tätigkeiten haben. Momentan haben von 93 Landtagsabgeordneten acht Parlamentarier regelmäßige monatliche Einkünfte angegeben.

Wer die Anzeigepflicht verletzt, muss mit Sanktionen rechnen. Der Landtagspräsident kann ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung, also bis zu 33930 Euro, festsetzen.