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Richter kommen kaum nach Klagen wegen Hartz IV lassen kaum nach

15.05.2015, 09:48
Sozialgerichte: Rund 17 000 Klagen betreffen Hartz IV. Foto: Uli Deck/Archiv
Sozialgerichte: Rund 17 000 Klagen betreffen Hartz IV. Foto: Uli Deck/Archiv dpa

Halle (dpa/cm) | Zankapfel Hartz IV: In Sachsen-Anhalt schieben die Sozialgerichte einen großen Berg unerledigter Verfahren vor sich her. "Dieser ist in der Vergangenheit durch die nicht zu bewältigende Klageflut gegen Hartz IV entstanden", sagte ein Gerichtssprecher. Einen gravierenden Rückgang gab es seit 2013 laut Statistik nicht. Ende März 2015 waren an den Sozialgerichten rund 31 000 offene Verfahren anhängig, knapp 1700 weniger als ein Jahr zuvor.

Davon betrafen zum 31. März dieses Jahres allein 17 000 Klagen das Sozialgesetzbuch II (SGB II), bekannt als Hartz IV. "Dabei geht es vor allem um Forderungen nach höheren Geldleistungen und auch um Klagen von Jobcentern wegen zu viel gezahlter Leistungen", sagte der Sprecher. Häufige Streitpunkte seien die Anrechnung von Einkommen auch eines Lebenspartners, die Höhe der Miete und Kosten für Reparaturen.

In Sachsen-Anhalt waren im April 121 000 Menschen arbeitslos, davon wurden laut Arbeitsagentur 90 400 in Jobcentern betreut und bezogen Hartz IV. Gut 199 000 Menschen waren insgesamt auf Hartz IV für ihren Lebensunterhalt angewiesen. Seit Einführung von Hartz IV beklagen Gerichte bundesweit, das sich Aktenberge türmen und Entscheidungen teils sehr lange dauern. "Wir sind zwar dabei, alles abzuarbeiten. Aber angesichts der Flut an Klagen und der häufig sehr komplizierten Sachverhalte dauert das eben seine Zeit", sagte der Gerichtssprecher.

Die Dauer der Verfahren sei auch unterschiedlich, je nach Dringlichkeit und wie schnell und in welchem Umfang Unterlagen ein oder nachgereicht werden müssen. In Sachsen-Anhalt gibt es drei Sozialgerichte - in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau mit knapp 70 Richterstellen. Mit Berufungen zu deren Entscheidungen befasst sich das Landessozialgericht als höhere Instanz mit Sitz in Halle.

Dessen Richter haben auch alle Hände voll zu tun. Allein 2014 waren mehr als die Hälfte der Klagen bei den Sozialgerichten aus Sicht des Versicherten oder Leistungsberechtigten ohne Erfolg, 28 Prozent teilweise und nur 18 Prozent schon in der ersten Instanz erfolgreich. Zur Arbeit der Sozialgerichtsbarkeit im Land gehörten neben Hartz IV auch etliche Streitigkeiten um Ansprüche aus der Renten- und Krankenversicherung, sagte der Gerichtssprecher.