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Steuervorwürfe Gürth unter erhöhtem Druck

Die Steuervorwürfe gegen Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) wiegen offenbar schwerer als zunächst angenommen.

Von Jens Schmidt 28.08.2015, 18:07

Magdeburg l Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen den Spitzenpolitiker wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in den Jahren 2009 bis 2013 sowie versuchter Hinterziehung 2014. Staatsanwalt Armin Gebauer bestätigte dies der Volksstimme am Freitag. Am Donnerstagabend hatte Gürth der Volksstimme gesagt, dass er zwei Jahre lang keine Steuererklärung abgegeben habe. Er habe die Fristen trotz Mahnung versäumt: "Das war schusselig."

Doch es geht nun um einen Zeitraum von fünf Jahren. Zu diesem Widerspruch wollte sich Gürth am Freitag nicht näher äußern.

Eine nicht abgegebene Steuererklärung zieht nicht automatisch ein Ermittlungsverfahren nach sich, erklärt Staatsanwalt Gebauer. "Die meisten Arbeitnehmer bekommen ja Geld zurück." Die Finanzbehörden - in diesem Fall das Finanzamt Quedlinburg - wenden sich erst dann an die Staatsanwaltschaft, wenn sie davon ausgehen, dass eine Steuerschuld des Steuerzahlers besteht. Über die Höhe machten die Ermittler unter Verweis auf das Steuergeheimnis keine Angaben.

Ausreichende Fristen

"Finanzämter rufen nicht sofort den Staatsanwalt an, wenn Unterlagen fehlen", sagt ein Finanzfachmann der Volksstimme. Es würden ausreichende Fristen gesetzt.

Gürth ist seit 1990 Abgeordneter. Seit 2011 ist er Landtagspräsident und erhält dafür eine monatliche Diät von 11 300 Euro. Wie bei Abgeordneten üblich zahlt er darauf Steuern vierteljährlich im Voraus. Eine Steuererklärung für Abgeordnete zu erstellen, gilt als ausgesprochen einfach, da viele Aufwendungen aus der Landeskasse beglichen werden und nicht abgesetzt werden können. Allerdings müssen weitere Einnahmen etwa aus Neben-Jobs, Vermietungen oder Zinsen dem Finanzamt angegeben werden.

Gürth ist unter anderem Mediator beim Personalberater DG Consult Magdeburg und Regionalbeirat bei den Ameos-kliniken im Salzlandkreis.

Bei Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen oder bis zu zehn Jahren Haft.