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Berufungskammer des Landgerichts Magdeburg verurteilte berüchtigten Andi S. erneut Vier Jahre Haft für "Diplomjuristen"

Von Bernd Kaufholz 04.02.2011, 04:29

Magdeburg. Der als "betrügerischer Diplomjurist mit 1. Staatsexamen" bekannt gewordene Andi S. ist vom Landgericht Magdeburg im Berufungsprozess zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt worden. Sollte der Spruch der 6. Strafkammer, die unter Vorsitz von Dirk Sternberg verhandelte, rechtskräftig werden, muss der Magdeburger für vier Jahre hinter Gitter. Das Gericht entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft (Verteidiger: Freispruch).

Der vorbestrafte S., der sich einst für ein Vorbereitungsjahr beim Oberlandesgericht in Naumburg beworben hatte, sich dann aber mit seinen "Paket-Tricks" eine goldene Nase verdienen wollte, wurde in 39 Fällen wegen gewerbsmäßigen Betrugs beziehungsweise Betrugsversuchs (9) schuldig gesprochen.

In das Urteil gegen den Mann, der nach eigenen Angaben an seiner "Doktorarbeit zum Medizinrecht arbeitet", war das Urteil vom 9. März 2010 eingeflossen. Die 6. Strafkammer hatte S. damals zu einem Jahr Gefängnis, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt.

Bereits am 4. Februar 2010 hatte das Schöffengericht Magdeburg den Angeklagten, der die Seiten gewechselt hat, nach 19 Verhandlungstagen zu drei Jahren Haft verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte waren in Berufung gegangen. Somit war der Fall bei Sternberg gelandet.

Immer wieder hatte Andi S. über e-bay "hochpreisige Waren angeboten", wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vorgebracht hatte. Allerdings habe S. von Anfang an nicht vorgehabt, die teuren Gegenstände auch wirklich zu liefern. Vielmehr habe er vorgespiegelt, dass er die Waren versandt hat, diese jedoch beim Empfänger nicht angekommen seien. Das Entgelt habe er jedoch nach der Versteigerung eingestrichen.

Weil er inzwischen bei den Paketzustellern jedoch bereits als schwarzes Schaf bekannt gewesen ist, hatte der Magdeburger den vermeintlichen Schadenersatz von den Zustellunternehmen nicht selbst eingefordert. Er hatte den Anspruch auf Entschädigung an die Käufer weitergereicht, um so zu verschleiern, dass er der Versender ist.

Der betrügerische "Diplomjurist" hat nun die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht in Revision zu gehen.