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Stasi-Überprüfung soll bis 2019 verlängert werden Opfer begrüßen Novellierung

Von Wolfgang Schulz 11.02.2011, 04:29

Magdeburg. Mit "großer Freude und Genugtuung" hat der Bundesvorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), Johannes Rink aus Magdeburg, die Verlängerung und Ausweitung der Stasi-Überprüfung begrüßt. "Der Beschluss der Bundesregierung, die Frist bis 2019 zu verlängern, setzt der Schlussstrichmentalität ein Ende und ist ganz im Sinne der Opfer", sagte er gestern der Volksstimme.

Mit der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes soll zudem der Kreis der Personen, der überprüft werden kann, wieder größer werden. Vorgesehen ist auch, die Auskunftsrechte für Wissenschaftler auszuweiten.

Nach der bisherigen Regelung des Stasi-Unterlagengesetzes wäre die Überprüfungsfrist Ende 2011 ausgelaufen. Sie betraf nur noch einen eingeschränkten Kreis, etwa Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst – bei Verdachtsfällen.

Nach dem jetzigen Entwurf wird die bisherige Regelung breiter gefasst. Danach ist vorgesehen, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in leitenden Funktionen bis Ende 2019 überprüft werden können. Auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Bewerber für Wahlämter könnten nach der neuen Novelle durchleuchtet werden, teilte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit. Beamte und Angestellte in leitenden Funktionen ab der Gehaltsstufe A 13 (Schulleiter aufwärts) und Mitarbeiter aus Unternehmen, die sich zu über 50 Prozent in staatlicher oder kommunaler Hand befinden, könnten dann überprüft werden, zum Beispiel die Bahn AG.

Die Novellierung sei auch notwendig, sagte Rink, weil viele Überprüfungen aus den 90er Jahren stammten. Seitdem sei der Aktenbestand weiter erforscht worden. Auch würde die geplante virtuelle Zusammensetzung der zerrissenen Stasi-Akten neue Erkenntnisse bringen, die anzuwenden seien.