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  5. Bandido "Resi": "Nicht in den Knast, ich will doch heiraten"

Drei Jahre Haft: Landgericht Magdeburg spricht Urteil gegen Harzer Bandido "Resi": "Nicht in den Knast, ich will doch heiraten"

Von Bernd Kaufholz 25.02.2011, 04:31

Magdeburg. Staatsanwältin Martina Laue griff gestern nach der Urteilsverkündung im sogenannten "Bandidos"-Prozess sofort ihre Tasche und verließ schnellen Schritts den Saal 5 des Magdeburger Landgerichts. Mit Zornesfalten auf der Stirn.

Zwar war die 5. Strafkammer nach der Absprache am zweiten Verhandlungstag mit drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung an der Untergrenze der in Aussicht gestellten Strafe (drei bis dreieinhalb Jahre) geblieben. Doch setzte das Gericht – sehr zum Verdruss der Anklägerin – die Untersuchungshaft gegen Auflagen außer Vollzug. Laues Reaktion: "Ich lege beim Oberlandesgericht Beschwerde ein."

Sirko R., Spitzname "Resi, hatte die Srafkammer in seinem letzten Wort darum gebeten, zu berücksichtigen, dass er "die Liebe seines Lebens" kennengelernt habe und in nächster Zeit heiraten wolle. "Bitte geben Sie mir diese Chance. Ich würde alle Auflagen erfüllen." Er sei sich bewusst, dass er mit der zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger ausgehandelten Strafe "gut bedient" sei. "Mir tut leid, was passiert ist."

Die Kammer hat es für erwiesen angesehen, dass sich der 39-Jährige in zwei Fällen strafbar gemacht hat. Am 26. September 2009 hatte er mit zwei anderen in einer Wohnung in Thale drei Männer geschlagen und anderweitig traktiert. Hintergrund sei "Verärgerung" des Angeklagten gewesen, weil eines der späteren Opfer "mit seinem Namen gedroht hatte", sagte der Vorsitzende Richter Jan Lemke. Es sei zur "Strafaktion" gekommen.

Am 15. Oktober habe der mehrfach Vorbestrafte mit sechs Eintragungen im Bundeszentralregister (Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis) beim Drogengeldeintreiben einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dieser ging daraufhin ohnmächtig zu Boden.

Die 3000 Euro seien die Bezahlung für eine Rauschgiftlieferung gewesen, so Lemke. Der Vorsitzende sagte, dass das spätere Opfer zuvor anstatt Geld lediglich Papierschnipsel in einem Umschlag übergeben hatte. Sirko R. sei von Dritten beauftragt worden, das Geld einzutreiben. "Eine szenetypische Tat", nannte es der Richter. Zwar habe der Täter "mit Coolness gehandelt", aber das Opfer sei an der Tat "nicht ganz unschuldig gewesen".

Staatsanwältin Laue hatte absprachegemäß – Geständnis gegen Strafe im unteren Bereich – ebenfalls drei Jahre Haft beantragt. Sie hatte im Plädoyer jedoch darauf gepocht, dass der Haftbefehl bestehen bleibt.

Verteidiger Thomas Tschammer, sprach mit Blick auf das Leben des Angeklagten, der eine Berufsausbildung mit Abitur absolviert hat und danach Offizier der NVA werden wollte ("Die Wende kam dazwischen.") von "einer persönlichen Tragödie". Er hatte sich dem Antrag der Staatsanwältin angeschlossen.

Der Vorsitzende Richter nahm in der Urteilsbegründung zur Mitgliedschaft des bulligen Glatzkopfes zum Motorradclub "Bandidos" Stellung. Die Mitgliedschaft in dieser der organisierten Kriminalität nahe stehenden Gruppierung habe bei den Straftaten "keine große Rolle gespielt". Es sei wohl so gewesen, dass sich die "Bandidos" "gern mit der in der Region bekannten Person gezeigt" hätten. "Sie haben einen Ruf wie Donnerhall."

Der zuletzt arbeitslose Schlosser, Schweißer und Sicherheitsexperte hatte in den Angaben zur Person als Grund für seine vielfältigen Taten gesagt, dass man ihn "nicht zufrieden gelassen" und er "unter hohem Druck gestanden" habe. "Egal, wo ich war, die alten Probleme und Altlasten holten mich immer wieder ein." Vom Täter zum Opfer?

Neben der Haftstrafe wird R. die Bewährung aus einer anderen Verurteilung widerrufen, so dass er insgesamt vier Jahre hinter Gitter kommt.