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Gerichtsbeschlüsse: Pro und Kontra

03.03.2011, 04:31

Verwaltungsgericht Leipzig:

... hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts am 1. März 2011 beschlossen: Der Antragsgegner (MDR) wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Spitzenkandidaten des Antragsstellers (NPD) für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an dem veranstalteten Wahlforum als Diskutant teilnehmen zu lassen.

Der Anspruch des Antragstellers (NPD) kann sich daher allein aus dem Grundsatz der Chancengleichheit ergeben.

Im Zuge der Chancengleichheit setzt die Zulässigkeit einer solchen differenzierenden Behandlung von Parteien (durch MDR, d. Red.) voraus, dass ein über die betroffene Veranstaltung hinausreichendes Gesamtkonzept vorliegt, das dafür Sorge trägt, den von der konkreten Sendung Ausgeschlossenen auf andere Weise hinreichend Publizität zu verschaffen.

Oberverwaltungsgericht Bautzen:

... hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 1. März 2011 beschlossen: Auf die Beschwerde des Antragsgegners (MDR) wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 1. März 2011 geändert. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller (NPD) hat keinen auf die Teilnahme seines Spitzenkandidaten für die Landtagswahl an der heutigen Veranstaltung gerichteten Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.

Der Antragsgegner (MDR) legt in seiner Beschwerdebegründung zur Überzeugung des Senats dar, dass der Antragsteller (NPD) nicht die politische Bedeutung hat, die ihm bereits aus diesem Grunde einen Anspruch auf Teilnehme an der heutigen Veranstaltung verschaffen könnte.

Der Antragsteller (MDR) legt – erstmals – in seiner Beschwerdebegründung dar, dass er den an der heutigen Veranstaltung nicht teilnehmenden Parteien auf andere Weise hinreichende Publizität verschaffen wird, wodurch er dem auch hier anwendbaren Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit hinreichend Rechnung trägt.(bk)