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Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen um Stelle nicht absehbar Vorerst kein Stasi-Beauftragter

Von Sabine Fuchs 16.03.2011, 04:28

Magdeburg (dpa). Das juristische Tauziehen um die Stelle des Stasi-Landesbeauftragten von Sachsen-Anhalt zieht sich in die Länge. Derzeit befassen sich sowohl das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in zwei parallelen Verfahren damit, ob der im November 2010 vom Landtag gewählte Ulrich Stockmann die Stelle antreten kann.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) teilte gestern mit, es wolle zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Ernennung von Ulrich Stockmann abwarten, da sich die Verfahren juristisch ähneln.

Die Landesregierung will vor dem OVG durchsetzen, dass ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle gegen die Ernennung von Stockmann aufgehoben wird. In Halle hatten die Richter dem Eilantrag eines unterlegenen Mitbewerbers zugestimmt. Daraufhin wandte sich die Landesregierung an das OVG, das seine Entscheidung ursprünglich Ende Februar dieses Jahres verkünden wollte.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen nun zunächst über die Beschwerde eines anderen unterlegenen Bewerbers entscheiden, der vor dem OVG in Magdeburg das Verfahren verloren hatte. Die Beschwerde sei Ende Februar dieses Jahres eingegangen, sagte eine Sprecherin in Karlsruhe. Wann eine Entscheidung gefällt werde, sei derzeit nicht absehbar.

In seiner Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg auch klargestellt, dass der 60. Geburtstag von Ulrich Stockmann am 1. Januar 2011 keine Rolle für dessen mögliche Ernennung spielen würde. Es hatte Spekulationen gegeben, ob Stockmann noch antreten darf, obwohl dessen fünfjährige Amtszeit erst nach dessen 65. Geburtstag enden würde.