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  5. Vorsitzender Richter Otto: "Das hätte auch schiefgehen können"

Jugendkammer sprach Urteile gegen Aschersleber Paar / Versuchter Totschlag wurde nicht nachgewiesen Vorsitzender Richter Otto: "Das hätte auch schiefgehen können"

Von Bernd Kaufholz 25.03.2011, 04:31

Magdeburg. Die Jugendkammer des Magdeburger Landgerichts hat gestern Mittag die Urteile im Prozess gegen zwei Aschersleber gesprochen. Der Hauptangeklagte, Robert N. (21), war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden, seine Freundin, Josephine J. (20), wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die 2. Große Strafkammer entschied nach drei Verhandlungstagen, dass es sich auch beim Haupttäter "nur" um gefährliche Körperverletzung gehandelt hat. Den Vorwurf, "versuchter Totschlag", hatte zuvor bereits Staatsanwalt Stefan Böttger in seinem Plädoyer fallen gelassen.

N. wurde zu eineinhalb Jahren Haft, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt. Bei seiner Partnerin wurde das Jugendgerichtsgesetz zu Grunde gelegt. Sie muss sich ein Jahr bewähren, danach wird entschieden, ob ein Jahr Jugendstrafe – ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt – ausgesprochen werden muss.

Das Pärchen hatte am 22. September 2010 in Aschersleben einen 23-Jährigen verletzt. Thomas F., der gegen 22.45 Uhr mit einem Kumpel und einem Kampfhund unter dem Fenster der Blonden und des Kahlkopfs gelärmt hatte, war von den beiden mit Teleskopschlagstock, Klappmesser und Schlüsselbund traktiert worden.

Der Vorsitzende Richter Hans-Michael Otto hielt sich mit seinem Urteil an die bereits gleich nach Verhandlungsbeginn getroffene Absprache zwischen den Prozessbeteiligten: Geständnis gegen Bewährungsstrafen.

Allerdings gab er den Angeklagten bereits zu Beginn seiner Urteilsbegründung mit auf den Weg: "Das hätte auch schiefgehen können." Er bezog sich damit auf die Tatsache, dass die Schläge auf Kopf, Rücken und der Messer-Ritzer auf der Brust des Opfers auch ein anderes Ende genommen haben könnte – ein nicht so glimpfliches.

Für den 21-Jährigen warf er in die Waagschale, dass er nach dem Ruf des Opfers: hör auf, ich blute, mit der Attacke aufgehört habe. "Ein freiwilliger Tatrücktritt, der das Geschehen vom Vorwurf des versuchten Totschlags wegholt."

Als strafmildernd beurteilte die Kammer zudem, dass das alkoholisierte Opfer "provozierend aufgetreten" war und die Angeklagten freiwillig ein Schmerzensgeld in Höhe von 2400 Euro zahlen wollen. Was übrigens im Urteil festgehalten wurde.

Die Hiebe mit dem Schlagstock seien mit eher geringer Gewalt geführt worden und ob die Verletzungen durch das mit der Klinge nach unten gehaltene Messer absichtlich entstanden oder eine Folge der Rangelei auf der Automotorhaube und im Straßenstaub waren, konnte nicht geklärt werden.

Negativ wurde beiden angerechnet, dass sie bereits wegen Körperverletzung in Erscheinung getreten waren. Allerdings bescheinigte das Gericht dem Paar eine gute Sozialprognose.

Für J., bei der laut Kammer eine "Reifeverzögerung" vorliegt, zog das Gericht nach dem Vortrag der Jugendgerichtshilfe das Jugendgerichtsgesetz heran. J. muss zusätzlich innerhalb von zwei Monaten 50 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Beide Angeklagten entschul-digten sich für die Tat. N.: "Ich habe daraus gelernt. Das passiert mir nicht noch mal."