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Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle verhandelt Totschlag / 32-Jähriger soll Tat im Zustand erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit begangen haben Ein tragischer Fall: Schwerstbehinderter tötet seinen aggressiven Vater

Von Bernd Kaufholz 29.03.2011, 04:32

Halle. Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle wird seit gestern die Tötung eines Menschen verhandelt. Und der Fall ist an Tragik wohl kaum zu überbieten.

Auf der Anklagebank sitzt ein 32 Jahre alter Schwerstbehinderter. Ein junger Mann, der vor zehn Jahren bei einem Autounfall lebensgefährliche Gehirnverletzungen erlitten hatte. Der – wie seine Mutter Roswitha gestern aussagte – fast tot war, im Koma lag, ein Jahr lang alles wieder neu lernen musste: essen, sitzen, greifen – sein gesamtes Leben. Er war die Aufgaben jedoch mit unbändigem Willen angegangen, schulte um, hat seit drei Jahren eine feste Partnerin und heute einen zwei Jahre alten Sohn.

Auf der anderen Seite das Opfer – der 57 Jahre alte Vater des Angeklagten. Aufbrausend, sogar unberechenbar aggressiv, wenn er getrunken hatte. Der Ehefrau und Sohn übelst beschimpfte, wenn er alkoholisiert war. Ein Straßenbauer, der psychische Probleme hatte – wahrscheinlich manisch-depressiv war. Der Psychopharmaka womöglich ohne intensivere ärztliche Kontrolle einnahm.

Vater rastete aus

Oberstaatsanwalt Uwe Damaschke skizzierte gestern in seiner Totschlagsanklage das unglückliche Geschehen am 27. Juni 2010 in der elterlichen Wohnung des Angeklagten in Naumburg.

Lars K., sein acht Monate alter Sohn und dessen Oma Roswitha hatten einen Spaziergang gemacht. Opa Reinhard war nicht mitgegangen. Es hatte am Abend zuvor eine Geburtstagsfeier gegeben. Reinhard K. hatte getrunken und auch am Tat-Sonntag stand die Schnapsflasche auf dem Stubentisch.

Als die drei Spaziergänger nach Hause gekommen waren, empfingen sie die Worte: "Ach mein kleinen Liebling (an den Enkel gerichtet) und ihr anderen könnt euch gleich wieder verpissen."

Deutschland spielte bei der Fußball-WM gegen England. Der angetrunkene 57-Jährige wuselte zwischen Fernseher und Computer hin und her – lehnte Kaffee und Kuchen ab. Dann eskalierte der Nachmittag. Reinhard K. fragte seinen Sohn mehrfach, welchen Drucker er sich zulegen solle. Lars antwortete, dass er ihm das in der vergangenen Woche schon mehrfach gesagt habe. Da rastete der Vater aus. "Ich hole das Beil aus dem Keller und ich haue dir die Rübe runter. Ich steche dich ab, du Drecksau", brüllte er.

Zungenbein gebrochen

Lars drehte sich um, zog sich im Flur die Schuhe an und wollte gehen. Da hörte er es in der Stube "bumsen". Er hatte Angst, dass etwas mit dem Kleinen passiert war und ging wieder hinein. Der Vater schlug zu, er zurück. Es gab eine Rangelei, bei der Reinhard K. auf die Knie fiel. Lars nahm ihn von hinten in den "Schwitzkasten". Beide fielen nach vorn. "Was soll das? Was machst du denn?", keuchte der Sohn immer wieder. Er habe den Vater "ruhig-stellen" wollen, sagte der Angeklagte gestern. Das endete tödlich. Der minutenlange Druck – linker Arm unter dem Hals, mit dem rechten den Kopf nach unten gedrückt – brach dem Opfer das Zungenbein. Es erstickte. Roswitha K. hatte sich mit dem Enkel im Schlafzimmer in Sicherheit gebracht.

Die Lebensgefährtin, die Minuten später die Wohnung betrat, alarmierte die Polizei.

Lars K. kam zuerst in Untersuchungshaft, wurde später jedoch aufgrund seiner Unfallfolgen vom Oberlandesgericht wieder auf freien Fuß gesetzt.

Auch gestern zitterte der Angeklagte. Zuerst nur die Hände. Bei seiner Aussage am ganzen Körper. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel musste mehrfach unterbrechen, um Lars K. immer wieder eine Erholungspause zu gönnen. Kaum zu verstehen, sah man ihm bei seiner Aussage an, dass das dramatische Geschehen des Junitages noch einmal an seinem inneren Auge vorbeizog und er sich bis heute nicht erklären kann, wie es zu der Tat kam.

Einen wichtigen Part im Verfahren wird sicherlich der renommierte Psychiater Professor Andreas Marneros spielen. Er hat den Angeklagten im Vorfeld untersucht und stellte auch gestern viele Fragen. Auch die Staatsanwaltschaft geht inzwischen von einer Tat vor dem Hintergrund "erheblich verminderter Schuldfähigkeit" aus.

Mutter und Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigten gestern unter Tränen die Aussage des Angeklagten ebenso wie den Charakter des Getöteten. Bei den Aussagen schlug Lars K. mehrfach die Hände vor die Augen.