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Nach tödlicher Hundeattacke Strafbefehl gegen Uroma

08.04.2011, 04:29

Zörnigall/Dessau-Roßlau (dapd). Bei der tödlichen Hundeattacke auf ein dreijähriges Kind vor etwa einem halben Jahr in Zörnigall (Landkreis Wittenberg) hat sich die Urgroßmutter aus Sicht der Ermittlungsbehörden schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau teilte gestern mit, dass ein entsprechender Strafbefehl erlassen wurde, der die Schuld der 76-Jährigen feststellt, allerdings von einer Strafe absieht.

Ein dreijähriger Junge war im September 2010 auf einem Grundstück in Zörnigall von einem Rottweiler attackiert worden. Das Kind wurde dabei tödlich verletzt. Die Urgroßmutter hatte vergeblich versucht, das Kind vom Hund wegzuziehen.

Die Staatsanwaltschaft bewertete das damalige Verhalten der Frau als grob fehlerhaft. Der Tod des Kindes hätte vermieden werden können, so die Ermittlungsbehörde.