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Verbraucherschutzzentrale informiert anlässlich der Vulkanasche-Wolke über Europa Rechte der Reisenden bei Flugausfall

25.05.2011, 14:41

Magdeburg (vs). Die Aschewolke aus dem isländischen Vulkan Grimsvötn beeinträchtigt den Flugverkehr in Nordeuropa. Viele Flüge sind gestrichen worden. Da derzeit nicht abzusehen ist, wie sich die Wetterlage entwickelt, sind Prognosen über weitere Flugausfälle nur schwer zu treffen. Für Fluggäste empfiehlt es sich, sich auf jeden Fall bei ihrer Airline nach aktuellen Verspätungen oder Ausfällen zu erkundigen. Welche Rechte Kunden bei Flugausfall, Verspätungen und dadurch bedingten zusätzlichen Kosten haben, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Frage: Der Vulkanausbruch: ein Fall von höherer Gewalt – muss ich für alle Folgen selbst aufkommen?
Antwort: Der Vulkanausbruch ist zwar ein klassischer Fall von höherer Gewalt, für den kein Flugunternehmen oder Reiseveranstalter haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass der Fluggast oder Urlauber rechtlos wäre und alle finanziellen Folgen selbst tragen muss.

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