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Ein Jahr nach Rücktritt von Stasi-Landesbeauftragten Ruden Verhandlungstermin in Karlsruhe noch offen

13.04.2011, 04:35

Karlsruhe/Magdeburg (dpa). Ein Jahr nach dem Rücktritt des Stasi-Landesbeauftragten Gerhard Ruden steht die Ernennung seines Nachfolgers weiter infrage. Grund ist ein juristischer Streit, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht festgelegt, wann es sich mit dem Fall befassen wird. "Wir können noch keinen zeitlichen Horizont absehen", sagte gestern Gerichtssprecherin Judith Blohm.

Das Verfassungsgericht muss über die Beschwerde eines Bewerbers entscheiden. Dieser hatte nach der Wahl von Ulrich Stockmann zum Ruden-Nachfolger geklagt, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg aber verloren. Der frühere SPD-Europaabgeordnete Stockmann bekräftigte gestern, dass er das Amt trotz des juristischen Streits weiter antreten wolle.

Das OVG hat in dem Fall mit einer weiteren Klage zu tun, will sich damit aber erst nach der Entscheidung in Karlsruhe beschäftigen. Dort ging die Beschwerde Ende Februar ein. Zwischen der Beschwerde in Karlsruhe und der Entscheidung können erfahrungsgemäß mehrere Monate vergehen.

In dem Verfahren beim OVG will die Landesregierung durchsetzen, dass ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle gegen die Ernennung von Stockmann aufgehoben wird. In Halle hatten die Richter dem Eilantrag eines unterlegenen Mitbewerbers zugestimmt. Daraufhin wandte sich die Landesregierung an das OVG.

Stockmann war im November vom Landtag gewählt worden, wegen der juristischen Streitigkeiten konnte er sein Amt bisher nicht antreten. Ruden hatte sein Amt am 31. März 2010 niedergelegt, nachdem er in einem Interview eingestanden hatte, dass er im Jahr 1968 einen Freund bei der Stasi angeschwärzt hatte.