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Eine Gruppe von in der DDR ausgebildeten Lehrern hat keine Chance auf Verbeamtung Von gleichem Geld für gleiche Arbeit können "Nichterfüller" nur träumen

Von Philipp Hoffmann 21.04.2011, 04:31

Christina Schneider und Gabriele Beltz haben die Nase voll. Seit 20 Jahren arbeiten sie als Förderschullehrerinnen in Sachsen-Anhalt, werden aber nicht als solche eingestuft. Beide unterrichten in der Johanne-Nathusius-Schule für geistig Behinderte in Haldensleben, machen genau die gleiche Arbeit wie ihre Kollegen, bekommen aber weit weniger Geld. Grund: Das Gehalt wird nicht nach der Tätigkeit bemessen, sondern nach der Ausbildung.

Haldensleben. Christina Schneider (56) ist ausgebildete Kinderkrankenschwester und Horterzieherin mit Lehrbefähigung für Kunsterziehung und Schulgarten. Die Abschlüsse erwarb die Haldensleberin in den 70er Jahren in der DDR. Bis 1991 arbeitete sie im Krankenhaus Haldensleben, seither ist sie in der Förderschule tätig. In beiden Funktionen und somit seit 36 Jahren betreut sie geistig behinderte Menschen.

Gabriele Beltz (52) ist seit 20 Jahren im gleichen Bereich tätig. Sie absolvierte in der DDR ein Pionierleiterstudium mit Lehrbefähigung für Deutsch, Kunst sowie Sach- und Heimatkunde. Damit arbeitete sie bis 1990 in einer Polytechnischen Oberschule im außerunterrichtlichen Bereich. Dann wechselte sie als Lehrerin zur Förderschule in Haldensleben. In einem Fernstudium an der Universität Halle ließ sie sich dafür weiterbilden, diese Tätigkeit in Sachsen-Anhalt ausüben zu können.

Null Chancen auf bessere Gruppierung

Christina Schneider und Gabriele Beltz werden wie 825 andere Lehrer in Sachsen-Anhalt als "Nichterfüller" eingestuft, das heißt, sie gehören einer Gruppe von Lehrern an, die nicht die Bedingungen erfüllen, verbeamtet werden zu können – und nach gegenwärtigem Recht auch nie erfüllen werden. "Sie haben null Chancen, ihre Eingruppierung zu verbessern", sagt Eva Gerth, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und im Vorstand für Tarif und Recht zuständig.

Die Haldensleberinnen werden nach der Entgeltgruppe (EG) 9 des Tarifvertrages der Länder bezahlt. Förderschullehrer bekommen normalerweise EG 13 – und damit schon in der ersten von fünf Stufen 800 Euro mehr.

"Dieser Widerspruch ist nicht zu ertragen", sagt Christina Schneider. "Ich fühle mich sehr diskriminiert." Gabriele Beltz ist irritiert, dass ihre Tochter, die in Wolfsburg genau den gleichen Beruf ergriffen hat wie die seit 20 Jahren in diesem Bereich tätige Mutter, mehrere hundert Euro mehr verdient – weil sie Geistigbehindertenpädagogik studiert hat.

Ein grundständiges Studium und ein anschließendes Referendariat – beides natürlich auf eigene Kosten – wären auch für Christina Schneider und Gabriele Beltz die einzige Möglichkeit, in der Gehaltseinstufung aufzusteigen. Das hieße, noch einmal ganz von vorn anzufangen – für beide undenkbar. Weiterbildungen oder berufsbegleitende Studiengänge werden in Sachsen-Anhalt derzeit nicht angeboten, Teilqualifikationen nicht anerkannt. Die Betroffenen dürfen sich auch nicht auf Beförderungsstellen bewerben. Das Kultusministerium bestätigt auf Anfrage: "Nach derzeitiger Rechtslage kann für Nichterfüller eine höhere Einstufung durch Weiterqualifizierungsmaßnahmen nicht erreicht werden." Es gilt also: einmal Nichterfüller, immer Nichterfüller.

Das Problem liegt in der Wiedervereinigung begründet. Damals ging man davon aus, dass früher oder später alle Lehrer in den neuen Bundesländern verbeamtet würden. Im Einigungsvertrag wurde ein als großzügig empfundener Stichtag festgeschrieben: Nur wer mit einer Ausbildung nach DDR-Recht nicht bis zum 31. Dezember 1996 in den Schuldienst eintritt, bleibt ein Nichterfüller. Das galt allerdings auch für Menschen, die bis dahin noch keine Ausbildung oder keinen berufsbegleitenden Studiengang abschließen konnten. "Es wurde damals vieles nicht bedacht und man hat versäumt, es nachzuregeln", urteilt Eva Gerth.

Seit 2006, als der bis dahin geltende Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgelöst wurde, tritt die GEW für einen eigenen Tarifvertrag für Lehrkräfte ein. Bisher gibt es in Sachsen-Anhalt – wie in den anderen Bundesländern – lediglich eine Eingruppierungsrichtlinie für angestellte Lehrer. Sie wurde 1995 vom Finanzministerium erlassen und seither mehrfach ergänzt. Gemäß der Richtlinie werden Lehrer, die die Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfüllen – also "Erfüller" –, in Besoldungsgruppen eingestuft, die denen für Beamte (A7 bis A16) entsprechen. Sie werden also, sofern sie die gleiche Ausbildung vorweisen können, wie Beamte bezahlt.

70 Kategorien in der Richtlinie

Demgegenüber ist die Richtlinie bei Nichterfüllern wesentlich unübersichtlicher. Es werden 70 Einzelkategorien aufgelistet, die sich danach unterscheiden, an welcher Schulform die Betreffenden tätig sind und welche Ausbildung sie haben. Es existieren sogar noch mehr Kategorien: Für in der Richtlinie nicht berücksichtigte Fälle wurden gesonderte Erlasse herausgegeben – selbst wenn es nur um eine einzige Person ging.

Gemäß der Eingruppierungsrichtlinie fallen Christina Schneider und Gabriele Beltz in eine der niedrigstmöglichen Entgeltgruppen. "Wir sind die billigsten pädagogischen Kräfte an Förderschulen überhaupt", beklagt Schneider. "An uns verdient das Land richtig." Selbst pädagogische Mitarbeiterinnen, die keinen Unterricht machen, würden brutto mehr verdienen.

Dabei können die beiden Haldensleberinnen überhaupt nichts dafür, dass sie keine ausgebildeten Förderschullehrerinnen sind. Die Betreuung geistig Behinderter, für die sie sich qualifizierten, fiel in der DDR nämlich nicht in das Bildungs-, sondern in das Gesundheitswesen. Deshalb arbeiteten in diesem Bereich viele Krankenschwestern und Erzieherinnen. "Es gab keine Schulen für geistig Behinderte und deshalb auch keine entsprechenden Lehrer", verdeutlicht Gabriele Beltz. Als nach der Wende die Zuständigkeit auf Sonderschulen (heute: Förderschulen) überging, mangelte es an ausgebildeten Lehrern. Fachkräfte wie Christina Schneider und Gabriele Beltz wurden daher mit Kusshand genommen.

Heute werden sie in jeder Hinsicht so eingesetzt wie ausgebildete Förderschullehrerinnen. Neben der Arbeit mit geistig behinderten Menschen, darunter auch schwerst mehrfach behinderte, müssen sie Referendare betreuen, sind an der Diagnostik von Kindern mit Förderbedarf beteiligt und werden an andere Schulen abgeordnet. Mal unterrichten sie an Förderschulen für Lernbehinderte, mal betreuen sie Förderschüler, die in Grundschulen integriert werden.

Insbesondere die Abordnungen empören die beiden Frauen. "Erst werden wir nicht als Förderschullehrer anerkannt, dann müssen wir alles genauso machen, als wären wir welche", sagt Christina Schneider. "Ich komme mir vor wie ein Ping-Pong-Ball: Ständig muss ich hin- und herspringen." Gabriele Beltz findet es erschreckend, dass man einfach irgendwo "reingesteckt" werde, ob man dafür qualifiziert ist oder nicht. An einer Lernbehindertenschule fühle sie sich genauso fremd, wie es ihr an einem Gymnasium ergehen würde, so die 52-Jährige. Dort tätig zu sein, sei für jemanden, der für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen qualifiziert ist, "totales Neuland".

827 Nichterfüller in Sachsen-Anhalt

Die Haldensleberinnen haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Problematik der Nichterfüller gelöst wird. "Wir sind nicht viele, da sollte man doch etwas auf die Beine stellen können", sagt Christina Schneider. In Sachsen-Anhalt gibt es 827 Nichterfüller, 547 Frauen und 280 Männer, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Matthias Höhn (Linke) hervorgeht. Die größte Gruppe bilden die Berufsschullehrer (428), gefolgt von den Förderschullehrern (212). Mehr als die Hälfte aller Nichterfüller (446) fällt wegen der Stichtagsregelung aus dem Einigungsvertrag in diese Kategorie.

Vorstöße von Betroffenen bei Behörden und Klagen vor Gericht blieben bislang ohne Erfolg. Auch in der jüngsten Tarifrunde im Februar/März wurde das Problem der Nichterfüller nicht gelöst. Den Vorstoß von Länderseite, die Eingruppierungsrichtlinie unverändert zum Lehrertarifvertrag zu erheben, wies die Gewerkschaft als nicht akzeptabel zurück. Umgekehrt gingen die Arbeitgeber nicht auf das gewerkschaftliche Angebot ein, die Nichterfüller einstweilen zumindest ein oder zwei Entgeltgruppen höher einzustufen und ihnen später den Aufstieg durch Qualifikation oder Berufserfahrung zu ermöglichen.

So bleibt Christina Schneider und Gabriele Beltz vorerst nur die Hoffnung, dass der im Bildungswesen vorsichtig eingeschlagene Trend, neben der Ausbildung auch die Berufserfahrung anzuerkennen, fortgesetzt wird. Hochschulen gehen bei der Zulassung zum Studium neben den Schulnoten zunehmend auch nach den bisherigen Tätigkeiten. Und in Schulen wird aufgrund des Lehrermangels verstärkt über Quereinsteiger nachgedacht. Bis dieser Trend allerdings auch offenkundige Lücken aus dem Einigungsvertrag aufgreift, sind die meisten Betroffenen vermutlich nicht mehr im Dienst.