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Erstes Urteil gegen Klaus-Peter Deppe / Aberkennung von Bezügen und Pensionsrechten droht Ex-Vizepolizeichef gibt vor Gericht Betrügereien zu

Von Oliver Schlicht 20.05.2011, 06:29

Klaus-Peter Deppe, ehemaliger Vizepolizeichef der Magdeburger Polizeidirektion, ist gestern am Magdeburger Amtsgericht wegen dreifachen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Deppe ist geständig. Ihm droht die Aberkennung seiner Bezüge und Pensionsansprüche.

Magdeburg. Deppe ist verheiratet und Vater einer heute 17-jährigen Tochter. Die Familie lebt im Salzlandkreis. Der langgediente Polizist hatte jahrelang "über seine Verhältnisse gelebt", wie er gestern einräumte. Obwohl bereits verschuldet, begann er 2001 damit, ein Haus bauen zu lassen. Nachdem im Zuge dieses Hausbaus Rechnungen nicht bezahlt worden waren und der Gerichtsvollzieher drohte, hatte sich Deppe mehrfach zwischen 2005 und 2007 an einen Herrn K., einen privaten Geldverleiher, gewandt, um kurzfristig offene Rechnungen begleichen zu können. "Ich hatte Angst, dass mein Dienstherr von meiner Finanzlage erfährt, wenn es zu einer Pfändung kommt", sagte Deppe gestern vor Gericht.

Diesen Herrn K. täuschte der leitende Polizist mit falschen Sicherheiten. Er manipulierte einen Grundbuchauszug, fälschte das Schreiben einer Versicherung und arrangierte einen Notartermin auf der Grundlage falscher Angaben. Insgesamt erhielt er so von K. Kredite über insgesamt 26000 Euro. 2007 offenbarte er sich zunächst diesem Geldverleiher. 2009 flog die Geldschwindelei endgültig auf und Deppe wurde vom Dienst suspendiert.

Für Diskussion sorgte damals diese Entlassung in einem Untersuchungsausschuss des Landtags. Denn Deppe war noch Anfang 2008 zum Vize-polizeichef befördert worden. Angeblich war die Spitze des Innenministeriums nicht informiert über die Verschuldung des Polizisten. Verschuldete Beamte gelten als korruptionsanfällig und ungeeignet für höhere Pos-ten. Deppe sagte gestern, er habe bereits im Januar 2006 seinen Dienstherrn schriftlich über seine Finanzlage informieren müssen. Die Geschäfte mit Herrn K. seien darin aber unerwähnt geblieben.

Deppe wurde vom Amtsgericht zunächst wegen dreifachen Betrugs zu neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro an eine wohltätige Organisation verurteilt. Sein Rechtsanwalt, Perry Andrae, ließ offen, ob er Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Ende Juni wird gegen Deppe noch einmal am Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Korruption verhandelt. Dabei geht es um die Vergabe von Druckaufträgen der Polizei. Diese Vergabe könnte ebenfalls im Zusammenhang mit Deppes Geldnöten stehen. Nach wie vor ist er hoch verschuldet, zahlt inzwischen aber seine Schulden ab. Würde ein zweites Urteil das Gesamtstrafmaß auf zwölf Monate erhöhen, drohen dem Beamten die Aberkennung seiner Bezüge und Pensionsansprüche. Deppe erhielt nach eigenen Aussagen als Vizepolizeichef 4900 Euro netto im Monat. Der suspendierte Beamte bekommt derzeit noch Zuwendungen in Höhe von 4000 Euro monatlich.