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Urteil gegen Guido M. (19) gefällt Zwei Jahre Bewährung für Farsleber Brandstifter

21.05.2011, 04:32

Haldensleben (cl). Zwei Jahre auf Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit – so lautet das Urteil gegen Guido M. aus Farsleben. Das ehemalige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr hat, wie er im Prozess gestand, im Juli 2010 drei Brände gelegt (Volksstimme berichtete). Verstößt der 19-Jährige gegen seine Bewährungsauflagen, droht ihm eine einjährige Haftstrafe.

Die Hauptverhandlung gegen den jungen Mann wurde gestern am Haldensleber Amtsgericht fortgesetzt. Michael Langrock, Leiter der Farsleber Feuerwehr, hatte zuvor seine Erfahrungen mit dem ehemaligen Kameraden geschildert. So sei Guido M. Anfang März 2009 in die Wehr eingetreten und danach weder besonders positiv oder negativ aufgefallen. Erst als der Wolmirstedter Stadtwehrleiter beim ersten Waldbrand Vermutungen gegen M. geäußert habe, "haben wir ihn aufmerksamer beobachtet."

In seinem Abschlussplädoyer bilanzierte Staatsanwalt Gernot Sottek: "Ich halte den Angeklagten für gefährlich!" Guido M. wolle Aufmerksamkeit erregen, und deshalb könne man nicht ausschließen, dass er erneut zündelt. Der Staatsanwalt beantragte deshalb eine zweijährige Jugendstrafe, "mit großen Bedenken zur dreijährigen Bewährung". Außerdem solle der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.

Verteidiger Schnürer, der zuvor das psychologische Gutachten angezweifelt hatte und mit dem Antrag auf ein neues gescheitert war, plädierte dagegen auf Freispruch. Im Vordergrund des Jugendstrafrechts stünde der erzieherische Gedanke, und es hätte sich um eine "Ausnahmetat" gehandelt, weil M. weder zuvor noch danach auffällig gewesen sei.

Richterin Elfriede Schabarum-Gehrke erklärte in ihrer Urteilsverkündung, dass M. aufgrund erheblicher Reifeverzögerung nach dem Jugendrecht verurteilt wurde. Zum Zeitpunkt der Tat sei er zwar voll schuldfähig gewesen, dennoch wolle man ihm mit dem Urteil ermöglichen, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. Von der Auferlegung der Prozesskosten habe man abgesehen, weil noch erhebliche Schadensersatzansprüche auf Guido M. zukommen werden.