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Eingriff in die Organisationsfreiheit des Krankenhausträgers befürchtet Kreis beanstandet Staßfurter Satzung zur Klinik-Rettung

Von René Kiel 28.05.2011, 06:29

Staßfurt. Die vom Staßfurter Stadtrat Ende des vergangenen Jahres beschlossene Satzung, mit der die Kommune den dauerhaften Bestand des vom Landkreis geschlossenen Klinikstandortes sichern wollte, ist von der Kommunalaufsicht des Kreises als rechtswidrig beanstandet worden.

Mit dem Ratsbeschluss würden keine städtebaulich relevanten Auswirkungen des Krankenhausbetriebes auf die Umgebung gesteuert, sondern in unzulässiger Weise in die der Planungshoheit der Stadt Staßfurt entzogene Organisationsfreiheit des Krankenhausträgers und damit in die Organisationshoheit des Salzland- kreises eingegriffen, schrieb die Rechtsamtsleiterin Sabine von dem Bussche in ihrer Stellungnahme. Aus ihrer Sicht lägen auch die Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nicht vor. Die Stadt wollte sich damit den Zugriff auf das Objekt sichern, um das Krankenhaus notfalls aus eigener Kraft zu privatisieren, falls die Bemühungen des Landkreises scheitern sollten.

Baudezernent Ulrich Reder sieht durch die außerordentlich beschränkte bauliche Nutzung des Klinik-Komplexes nur noch eingeschränkte Veräußerungskonditionen. "Einen strategischen Käufer auch für den Standort Staßfurt zu finden, ist sogar fraglich", so der Ressortchef.

Der Chef der Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaften, Hartmut Wiest, von dem die Beschlussvorlage stammte, wies in der jüngsten Bauausschusssitzung des Stadtrates den Vorwurf des Eingriffs in die Organisationshoheit des Kreises zurück. Die Kommune wolle lediglich sicherstellen, dass das Mittelzentrum Staßfurt, wie vom Gesetz vorgeschrieben, ein Krankenhaus der Grundversorgung vorzuhalten habe. Bei anderen Planungen mache man den Investoren auch Auflagen, sagte Wiest. Er empfahl der Stadtverwaltung, ein Rechtsanwaltsbüro einzuschalten.

Fachbereichsleiter Wolfgang Kaufmann glaubt dagegen nicht daran, dass die Stadt mit der Satzung ihr Ziel erreicht.