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Neuauflage des Verfahrens am Landgericht Magdeburg eröffnet Jalloh-Prozess: Angeklagter Polizist schweigt

Von Oliver Schlicht 13.01.2011, 05:26

Magdeburg. Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat gestern die Neuauflage des Verfahrens um den Feuertod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau begonnen. Der 23-Jährige war am 7. Januar 2005 in Polizeigewahrsam in einer Arrestzelle verbrannt. Angeklagt ist der 50-jährige Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei, Andreas S. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, die zum Tod des Afrikaners geführt hat.

Der Polizist war Ende 2008 am Landgericht Dessau von einer Mitschuld am Tod von Jalloh freigesprochen worden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob im Januar 2010 dieses Urteil auf. Deshalb wird der Fall nun sechs Jahre nach dem Vorfall in Magdeburg erneut verhandelt.

Die Vorsitzende Richterin am Magdeburger Landgericht, Claudia Methling, eröffnete die Verhandlung vor vollem Saal. Viele Medienvertreter und Mitglieder von Menschenrechtsgruppen waren gekommen. Die Eltern des Afrikaners, die als Nebenkläger auftreten, waren nicht erschienen. Gabriele Heinecke, Verteidigerin der Nebenklage, nannte Probleme bei der Visaerteilung als Grund. "Der Bruder des Verstorbenen wird aber am Freitag am Verfahren teilnehmen", so die Anwältin.

Am ersten Prozesstag wurden zunächst die Anklageschrift und das BGH-Urteil verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft Andreas S. vor, nicht schnell und zielgerichtet genug zur Hilfe geeilt zu sein, als der Feuerbrandmelder zum ersten Mal angesprungen war. So habe er das insgesamt dreimal anspringende Signal zunächst ignoriert und habe sich dann erst mit Verzögerung zur Arrestzelle begeben. Doch da kam jede Hilfe zu spät.

Attila Teuchtler, Verteidiger von Andreas S., argumentiert, dass das Brandopfer nicht zu retten war, weil der Tod laut Gutachten bereits zwei bis sechs Minuten nach Brandausbruch eingetreten sei. "Selbst wenn er gerannt wäre, hätte er es nicht schaffen können. Die Kausalität von Brandgeschehen und Zeitabläufen sprechen für sich", so Teuchtler. Sein Mandant schweigt zu den Vorwürfen. Selbst eine Erklärung, die er zuvor dem Gericht per Fax übermitteln ließ, wurde von ihm auch nach Aufforderung der Staatsanwaltschaft nicht verlesen und gilt damit als nicht verfahrensrelevant.

Als erste Zeugin im Verfahren sagte gestern die 50-jährige Angelika Berger aus Dessau aus. Sie war eine von zwei Frauen der Stadtreinigung, die Oury Jalloh vor seiner Festnahme angesprochen hat. "Er hat uns verfolgt und belästigt. Wir hatten Angst. Meiner Kollegin hat er an den Rucksack gefasst. Deshalb haben wir die Polizei rufen lassen", sagte sie.

Der Prozess am Landgericht wird morgen mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.