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Landgericht blieb nach "Deal" im Berufungsurteil unter dem Spruch des Amtsgerichts / Oberstaatsanwältin: "Das war Wildwestmanier" Schüsse im Magdeburger "Fightclub": Haftstrafen für zwei Kampfsportler

Von Bernd Kaufholz 08.01.2011, 04:25

Magdeburg. Der Fall der "Schüsse im Magdeburger Fightclub" hat gestern vor den Schranken des Magdeburger Landgerichts seinen juristischen Abschluss gefunden. Der Pistolenschütze und Hauptangeklagte Stefan R. wurde zu zwei Jahren und acht Monten Haft verurteilt. Der Mitangeklagte, Alexander P., zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Bereits bevor der Vorsitzende der 8. Strafkammer, Ulf Majs-trak, gestern den Prozesstag eröffnete, hatten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf dem Flur des Magdeburger Landgerichts geeinigt. Der "Deal": Abkürzung des Berufungsverfahrens gegen Herabsetzung des Strafmaßes.

Wenig später akzeptierte auch das Gericht diese Absprache. Unter anderem, weil sich R. verpflichtet hat, dem Opfer eine größere Schmerzensgeldsumme zu zahlen.

Hatte das Magdeburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Corinna Münzer am 17. März 2010 Stefan R. wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Führens einer halbautomatischen Waffe noch zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, lag die 8. Strafkammer gestern zwei Monate darunter.

Alexander P. kam sogar mit vier Monaten weniger davon. Wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung wurden ihm acht Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, ausgesprochen.

Am 21. September hatte es zwischen Stefan R. und dem späteren Opfer Erik P. am Rande einer Freefightveranstalzung in der "Sackfabrik" in Magdeburg-Rothensee einen Streit gegeben.

Erik P. hatte am Imbissstand gerufen: "Hey, Riefi, stell dich mal hinten an!" Und mit Blick auf eine Stripperin neben Stefan R.: "Lass die Finger von der Puppe. Die ist meine!"

R. fühlte sich "erheblich beleidigt" und sann – selbst nachdem sich P. entschuldigt hatte – auf Rache.

Am nächsten Tag steckte sich der Kampfsportler seine illegale Pistole mit Schalldämpfer ein, scharte zwei Kumpel um sich – einer von ihnen war Alexander P. – und "besuchte" Erik P. im Fightclub am Neustädter Bahnhof, wo dieser trainierte.

Zuerst knallte Stefan R., Ex-Bundespolizist und ausgebildeter Personenschützer mit Vorstrafenliste, P. seine Faust ins Gesicht. Als sich der Zweimetermann Erik P. daraufhin wehrte und den mehrere Köpfe Kleineren in den Kreuzgriff nahm, schoss R. zweimal. Ein Projektil prallte von der Wand ab und traf das Opfer als Querschläger ins Hinterteil. Es trat am Hodensack wieder aus und verursachte bei Erik P. eine stark blutende Wunde.

Alexander P., ebenfalls mehrfach vorbestraft, sowie der Dritte im Bunde hatten während des Geschehens "Schmiere" gestanden, um andere Trainierende davon abzuhalten, einzugreifen.

Oberstaatsanwältin Silvia Niemann fand trotz der Absprache in ihrem Plädoyer klare Worte. An Alexander P. gerichtet: "Wer von vornherein weiß, dass eine Züchtigung geplant ist und auch weiß, dass jemand eine Pistole mit Schalldämpfer in der Tasche hat und eine Drohkulisse aufbauen will, der weiß auch, wie so etwas ausgehen kann."

Zum Haupttäter R.: "Das war Wildwestmanier." Er habe sich entschlossen, "das Ding durchzuziehen, um sein Gesicht zu wahren. Wer eine scharfe Waffe auf einen anderen richtet, weiß, was passieren kann."

Stefan R. könne froh sein, dass die Sache nicht mit Körperverletzung mit Todesfolge oder gar Totschlag geendet habe. "Nur Sie allein wissen, welcher Teufel sie geritten hat, die Entschuldigung nicht anzunehmen und stattdessen zur Pistole zu greifen."

Mit Blick auf das Vorstrafenregister von R. mahnte Niemann: "Sie müssen aufpassen, dass Ihnen Ihr Leben nicht aus dem Ruder läuft." Den Griff zur Schalldämpferpistole charakterisierte die Oberstaatsanwältin ebenso kurz wie prägnant als "Schweinerei".

Das Urteil ist rechtskräftig.