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Drogenschmuggel in der JVA Burg Strafgefangener erhält zusätzliche Haftstrafe

11.01.2011, 04:25

Von Wolfgang Biermann

Stendal. Das Landgericht Stendal hat gestern einen Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg-Madel zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der unter anderem wegen Raubes einsitzende Jens P. (31) einen Nähmaschinenmonteur aus Berlin zum zweifachen Drogenschmuggel in die JVA-Schneiderei angestiftet hat.

Der Monteur (49) ist dafür zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte das Einschleusen von etwa 500 Gramm Cannabis im Sommer 2009 gestanden. Als Entgelt habe er 50 Euro erhalten. Beim Versuch, weitere 572 Gramm und ein Handy einzuschmuggeln, war er am 7. Januar vorigen Jahres bei einer Kontrolle aufgeflogen.

Als Motiv für seine Tat nannte der Monteur, dass er damit seiner vor der Pleite stehenden Firma Aufträge verschaffen wollte, indem Häftlinge Nähmaschinen manipulieren würden. Der Angeklagte P. schwieg zu den Vorwürfen und ließ über seinen Verteidiger Carsten Schneider erklären, dass er mit Drogen "nichts am Hut" habe. Anwalt Schneider nannte seinen Mandanten einen "Mustergefangen", der in der Schneiderei als Vorarbeiter tätig sei.

"Ein Mustergefangener ist er mitnichten", widersprach Richter Galler im Urteil dem Verteidiger. Vielmehr habe er neben dem Monteur noch einen Wärter willfährig gemacht. Der hatte als Zeuge gestanden, Backhefe für P. eingeschmuggelt zu haben, wohl als Gärmittel zur Alkoholherstellung.

Staatsanwalt Bernd Blasczyk nutzte sein Plädoyer dazu, "ein Zeichen zu setzen" und die Zustände in Madel zu kritisieren, die als sicherste JVA des Landes gilt. "Dort findet Drogenhandel statt." Bekannt geworden war im Prozess durch den JVA-Sicherheitschef zudem, dass in der Schneiderei 50 sogenannte Stoßmesser verschwunden sind – bis heute.