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Morgen beginnt am Landgericht Magdeburg die Neuauflage des Verfahrens zum Tod eines Asylbewerbers im Januar 2005 Die Wunde von Dessau: Der Tod von Oury Jalloh in der Polizeizelle

Von Oliver Schlicht 11.01.2011, 05:25

Die fast unendliche Geschichte um die juristische Aufarbeitung des Todes von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle findet ab morgen ihre Fortsetzung vor dem Landgericht Magdeburg. Hat sich der Afrikaner im Januar 2005 selbst verbrannt? Haben Polizisten ihn verbrennen lassen oder ihn gar angesteckt?

Dessau. Dieses Datum, der 7. Januar, ist wie eine tiefe Wunde im Antlitz der Stadt Dessau, die nicht verheilen will. Helfen würde ein Urteil, ein Schuldspruch, Sühne. Doch darauf warten die Eltern von Oury Jalloh aus Sierra Leone, seine Freunde, aber auch die Dessauer bislang vergeblich. Es gibt keinen Schuldigen, sondern nur Freisprüche und unzählige Fragen. So kann die Wunde nicht verheilen und schmerzt bis heute.

"Das muss doch mal ein Ende haben!", ruft die Passantin mit der Einkaufstasche am Straßenrand in Dessau empört, als etwa 200 Demonstranten mit Särgen und blutroten Umhängen an ihr vorbeiziehen. "Oury Jalloh – das war Mord!" skandieren die vorwiegend jungen Leute immer wieder. Sie kommen aus Berlin, Leipzig und Hamburg, einige auch aus Dessau. Sie rufen, dass die Dessauer alle Nazis und alle Polizisten Mörder sind. Die Polizisten, die den Zug begleiten, ertragen die Anschuldigung mit stoischer Miene. Schließlich ist heute der 7. Januar. In jedem Jahr treffen sich am Jahrestag des Todes von Oury Jalloh Demonstranten in Dessau und ziehen vom Hauptbahnhof zum Polizeirevier.

An Händen und Füßen gefesselt war der Asylbewerber Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in der Zelle 5 im Keller des Dessauer Polizeireviers qualvoll verbrannt. Insgesamt hatte er zweieinhalb Stunden in der Zelle zugebracht. Gutachter stellten später fest, dass er einen Hitzeschock infolge extrem heißer Brandgase erlitten hatte.

Zuvor soll Jalloh auf der Straße Frauen belästigt haben. Eine entsprechende Anzeige wurde aber nicht gestellt. Als der Afrikaner in Gewahrsam genommen wurde, nachdem die Polizei gerufen worden war, hatte er knapp drei Promille Alkohol im Blut und stand unter Drogeneinfluss. Gegen seine Festnahme hatte sich der Betrunkene handgreiflich zur Wehr gesetzt, weshalb er gefesselt wurde.

Jalloh war für die Polizei kein Unbekannter. Wenige Wochen vor seinem Tod war er wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Einiges spricht dafür, dass der Asylbewerber auch am 7. Januar nicht zu Unrecht in Gewahrsam genommen wurde. Aber wie kann ein Mann in einer Polizeizelle, der bei der Verhaftung durchsucht wurde, gefesselt an Händen und Beinen eine feuerfeste Matratze in Brand stecken? Und wieso soll das von den Polizeibeamten trotz mehrerer Rauchmelder und akustischer Überwachung der Zelle lange Zeit unbemerkt geblieben sein? Die Polizisten hatten angegeben, wegen Telefonaten die akustische Überwachungsanlage im Dienstzimmer leise gestellt zu haben. Der Brandmelder sei wegen häufiger Fehlalarme abgestellt gewesen.

Das Verfahren am Landgericht Dessau, in dessen Verlauf der zuständige Dienstgruppenleiter der Polizei und der Beamte, der den Asylbewerber bei der Festnahme durchsucht hatte, freigesprochen wurden, konnte diese Fragen nicht befriedigend beantworten. Auch deshalb, weil die Ermittlungen im Polizeirevier auf eine Mauer des Schweigens gestoßen waren. Das Landgericht Dessau hatte bei der Urteilsverkündung im Dezember 2008 Falschaussagen von Polizisten beklagt. Trotzdem wurden die beiden Polizisten freigesprochen. Eine Mitschuld am Tod des Asylbewerbers konnte ihnen nicht nachgewiesen werden.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Januar 2010 wurde dieses Urteil zumindest den Dienstgruppenleiter Andreas S. betreffend aufgehoben. In seinem Fall beginnt das Verfahren nun am Magdeburger Landgericht komplett von vorn. Der Freispruch für den zweiten angeklagten Polizisten ist dagegen inzwischen rechtskräftig.

Das BGH äußerte in seiner Begründung erhebliche Zweifel an den im Urteil geschilderten Abläufen des Geschehens. So wird zum Beispiel kritisiert, dass angenommen wurde, das Opfer habe bei der Verbrennung nicht lauthals geschrien. Auch die Ausbreitung des Feuers und die angenommenen zeitlichen Abläufe hinterlassen Fragen.

Ist es vorstellbar, dass der Dienstgruppenleiter Andreas S. das Eingreifen seiner Beamten soweit hinausgezögert hat, bis eine Rettung nicht mehr möglich war? Bereits im Oktober 2002 verstarb in Dessau während der Dienstzeit von Andreas S. ein Gefangener im Polizeigewahrsam. Laut Polizeibericht erlag der Häftling damals inneren Verletzungen, welche er schon vor der Festnahme erlitten hatte. Der in Magdeburg morgen beginnende Prozess wird das Verhalten von Andreas S. am 7. Januar 2010 erneut untersuchen. Der Polizist ist derzeit vom Dienst suspendiert.

Nicht nur Medien aus vielen Ländern und Menschenrechtsorganisationen, sondern auch die Mutter von Oury Jalloh, Mariama Djombo Diallo, wird zum Prozessbeginn erwartet. Auch Mouctar Bah, afrikanischer Freund von Jalloh, wird mit anderen Mitstreitern aus Dessau nach Magdeburg reisen, um Recht zu fordern. "Das war Mord!", ruft er im Demonstrationszug laut. Jalloh sei ein guter Mensch gewesen, sagt er. "Ein freundlicher Mensch. Er war zwar betrunken an dem Tag, aber er hat die Frauen nur angesprochen, um zu fragen, ob sie ihm ein Telefon für ein kurzes Gespräch leihen."

Vielleicht trägt das bis zum Sommer angesetzte Verfahren am Magdeburger Landgericht dazu bei, dass sich die Wunde in Dessau doch noch irgendwann schließt und der 7. Januar ein ganz normaler Wintertag ist. Nun, mit der Eröffnung des neuen Verfahrens, werden die Stadt, ihre Bewohner und ihre Polizisten aber zunächst erneut im Fokus der Medien stehen.