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Zweiter Prozesstag am Landgericht Magdeburg im Verfahren um den Feuertod von Oury Jalloh Polizist schildert aggressives Verhalten des Afrikaners

Von Oliver Schlicht 15.01.2011, 05:25

Am zweiten Prozesstag der Neuauflage des Verfahrens um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in Dessau wurden gestern wichtige Zeugen vernommen. Unter anderem schilderte ein Polizeibeamter die Verhaftung und das Festbinden des Afrikaners in der Gewahrsamszelle des Reviers.

Magdeburg. Der 48-jährige Hans-Ulrich März aus Dessau sagte gestern als Zeuge vor dem Magdeburger Landgericht aus. Er beantwortete mehrere Stunden lang die Fragen der prozessbeteiligten Parteien ausführlich und sehr detailliert. Von einer vor Prozessbeginn befürchteten Blockadehaltung der Dessauer Polizei gegenüber dem Gericht konnte gestern keine Rede sein. Bis 2008 stand März noch als zweiter Beschuldigter neben dem jetzt angeklagten Dienstgruppenleiter vor Gericht, weil er bei der Durchsuchung des späteren Opfers ein Feuerzeug übersehen haben soll. März ist inzwischen rechtskräftig freigesprochen.

Am besagten 7. Januar 2005 war er im Frühdienst mit einem Kollegen im Polizeiwagen auf Streife unterwegs. Von der Zentrale wurden beide zu einem Einsatzort geschickt, wo sich Frauen von Oury Jalloh bedroht fühlten. "Vier Frauen standen dort auf einer Straßenseite und zeigten, als wir ausstiegen, auf die andere Seite. Dort stand die besagte Person", so März. Zu einem Gespräch mit den Frauen sei es kaum gekommen, weil gleich zu Beginn ein Polizist mit dem Afrikaner in ein Handgemenge geriet. "Wir wollten seine Identität überprüfen. Dazu kam es aber nicht. Er hat um sich geschlagen und getreten", so März. Mit Mühe sei der Mann im Polizeiwagen zum Revier transportiert worden.

Dort sei Jalloh in einem Untersuchungszimmer nach Ausweisen durchsucht worden. Auch dort habe der stark Betrunkene immer wieder Wutausbrüche bekommen und mit dem Kopf gegen den Tisch und eine Wand geschlagen. Schließlich wurde seine "Duldungserklärung" gefunden, die bei Asylbewerbern Auskunft über ihre Identität gibt. Eine Identitätsprüfung im Polizeicomputer habe über 100 gleichlautende Namen ergeben. März: "Mir schien, dass mit der dort angegebenen Straße etwas nicht stimmt." Wäre seine Identität zu klären gewesen und hätte es in seiner Unterkunft eine Person gegeben, die "auf ihn aufpasst", wäre Jalloh, so März, nach Hause gefahren worden.

Der Afrikaner wurde jedoch nach der Blutabnahme zur Alkoholkontrolle durch einen herbeigerufenen Arzt in eine Gewahrsamszelle zur Ausnüchterung gesteckt. Zuvor wurde er noch einmal gründlich durchsucht. März: "Ich selbst habe alle Taschen seiner Hose kontrolliert. Mein Kollege hat ihm das Hemd ausgezogen und das Unterhemd hochgezogen." Ein Feuerzeug sei nicht gefunden worden.

Jalloh wurde schließlich mit Handschellen und Fußfesseln auf einer Matte in der Gewahrsamszelle festgebunden. März: "Alle 30 Minuten sollte der zuständige Beamte den Raum kontrollieren. Außerdem wurde die Wechselsprechanlage angestellt." Auf die Frage des Gerichtes, ob er sich gefragt habe, was mit einem so fixierten betrunkenen Gefangenen passiert, wenn er sich übergeben müsste, antwortete März ausweichend: "Das zu beurteilen, bin ich nicht ausgebildet. Vielleicht hätte er sich zur Seite drehen können. Aber bei Betrunkenen in Gewahrsam gibt es immer ein Risiko."

Nachdem Jalloh in Gewahrsam war, fuhren März und sein Kollege wieder Streife. Am Geschehen rund um den Brandausbruch in der Zelle waren beide nicht mehr beteiligt.