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Angeblich eigene Firma gefördert Jobcenter-Chef unter Verdacht: Geld veruntreut?

21.10.2011, 04:24

Der Saalekreis und die Staatsanwaltschaft Halle ermitteln gegen den Leiter des Jobcenters Saalekreis. Er soll Fördergeld und Vermittlungsprovisionen in eigene Firmen gelenkt haben.

Merseburg (dpa/ri) l Leiter des Merseburger Jobcenters ist Roland Schimek. Zum Service für Arbeitgeber gehören nicht nur Rat und Tat, sondern auch Geld: "Der Arbeitgeberservice vermittelt Zuschüsse, die bis zu 75 Prozent der Lohnkosten betragen können", heißt es auf der Internetseite des Jobcenters.

Diesen Service soll der Leiter auch für seine Privatunternehmen genutzt haben. Laut einem Bericht des MDR soll er einer Tapetenfabrik in Halle 10 000 Euro Eingliederungszuschuss für einen Arbeitslosen bewilligt haben. Die Fabrik gehöre der Firma "ATF Vermögensverwaltung", deren alleiniger Eigentümer der Behördenleiter sein soll. Außerdem soll er einer eigenen Arbeitsvermittlungsfirma für diesen Fall eine Provision von 2000 Euro gezahlt haben.

Diese Firma soll über den Zeitraum von 2005 bis 2011 Geld erhalten haben. Dies sei auf gesetzlicher Grundlage vom Eigenbetrieb erfolgt. Die Gesamtsumme: 27500 Euro. Die Vorwürfe, sich persönlich finanziell bereichert zu haben, bezeichnete der Behördenleiter als falsch.

Weder das Jobcenter noch ein Vertreter des Unternehmens wollten sich gestern zu den Vorwürfen äußern. Kerstin Küpperbusch, Sprecherin des Saalekreises, erklärte indes: "Nachdem wir Kenntnis von den Vorwürfen erhalten haben, wurde durch den Landrat eine sofortige Prüfung eingeleitet. Auf einzelne Aspekte einzugehen, würde einer objektiven Darstellung nicht dienlich sein." Dabei wollte die Sprecherin auch keine Angaben machen, ob privatwirtschaftliche Aktivitäten in der Mitarbeiterschaft geregelt sind und welche Kontrollmechanismen im Saalekreis greifen.

Gabriele Städter vom Landesverwaltungsamt verwies auf Grundsätzliches: "Es muss jeglicher Anschein vermieden werden, dass durch Nebentätigkeit dienstliche und private Interessen verquickt werden. Bei Überschneidung von Tätigkeit im öffentlichen Dienst und nebenberuflichen Tätigkeiten besteht immer auch die Gefahr eines Interessenkonflikts."

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen aufgenommen.