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Milliarden-Auftrag ohne Ausschreibung an Deutsche Bahn Rechnungshof fordert Webel zur Stellungnahme

Von Jens Schmidt 15.12.2011, 05:23

Im Streit um die freihändige Vergabe eines Milliarden-Auftrags an die Deutsche Bahn hat sich gestern der Landesrechnungshof eingeschaltet. Er forderte vom Verkehrsministerium eine detaillierte Stellungnahme.

Magdeburg l Das Land schreibt seit fast zehn Jahren die Nahverkehrsleistungen auf der Schiene aus. Damit nicht ein Bahnunternehmen alles bekommt, wurde der Regionalverkehr in verschiedene Netze aufgeteilt. Der Wettbewerb soll mehr Qualität bringen. Bis auf die Züge im Harznetz gingen bislang alle Aufträge an die Deutsche Bahn AG und ihre Tochterunternehmen. Auch das Elektronetz-Nord soll nach Willen der Landesregierung in Bahn-AG-Hand bleiben, das unter anderem die Linie Halle-Magdeburg-Salzwedel umfasst. Der noch bestehende Vertrag wäre bis 2017 gelaufen. Würde der Vertrag vorzeitig verlängert (von 2013 bis 2028), würde die Bahn dafür einiges springen lassen: 40 Millionen Euro weniger Kosten, neue Doppelstockwagen, Zugbegleiter, die im Waggon Fahrkarten verkaufen. Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) unterzeichnete den Kontrakt am 30. November.

Eine Ausschreibung aber gab es nicht. Das Land vergab freihändig. Und das bei einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro. Der Finanzausschuss im Landtag wurde erst einen Tag darauf auf Nachfrage informiert. Die Grünen sprachen von einem "unglaublichen Vorgang". Die Linke legte gestern nach: "Die Regierung agiert am Landtag vorbei."

Webel stützt sich auf die Vergabeordnung (VOB), die eine freihändige Vergabe ausnahmsweise zulässt, wenn es sich um eine "vorteilhafte Gelegenheit" handelt. "Doch dieser Begriff ist sehr eng auszulegen", sagte gestern Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke. Eine Einsparsumme von 40 Millionen Euro allein sei sicherlich kein stichhaltiger Grund. Denn: "Möglicherweise wäre ein anderes Bahnunternehmen noch vorteilhafter gewesen."

Um das herauszufinden, werden Ausschreibungen gemacht.

Seibicke verwies in seinem Schreiben an Webel auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Demnach "liegt eine vorteilhafte Gelegenheit nur dann vor, wenn es sich um eine einmalige oder nur sehr kurzfristig sich bietende Beschaffungsmöglichkeit handelt, die zudem noch Verkaufspreise unterhalb der üblichen Einkaufspreise für den Auftraggeber verspricht." Seibicke schrieb: "Zum Vorliegen dieser Voraussetzungen bitten wir um detaillierte Erläuterungen."

Das Verkehrsministerium zieht sich darauf zurück, dass potenzielle Konkurrenten nichts gegen die freihändige Vergabe einzuwenden hatten. Ob dies tatsächlich so ist, wird sich zeigen: Bis zum 2. Januar 2012 kann bei der Vergabekammer Einspruch eingelegt werden. In Branchenkreisen wird aber davon ausgegangen, dass es kaum Widerspruch geben dürfte - aber nicht aus rechtlichen, sondern aus finanziellen Erwägungen heraus: Viele kleinere Bahnunternehmen seien knapp bei Kasse, um einen Rechtsstreit anzugehen.

Der Vertrag löste auch einen finanzpolitischen Streit aus. Webel hatte den Vertrag unterzeichnet, obgleich ein Ausgabeposten über eine Milliarde Euro ("Verpflichtungsermächtigung") erst heute im Landtag beschlossen werden soll. CDU-Fraktionschef André Schröder hielt entgegen, dass dieser Posten für die Ausschreibung zwei weiterer Netze vorgesehen sei. Die Mittel für das Nordnetz aber seien bereits längst im Haushalt verankert. Meinung