• 23. Mai 2012



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Landesverträge mit evangelischer Kirche und dem Vatikan sollen auf den Prüfstand.


Geld für die Kirchen: Zahlen bis in alle Ewigkeit?

20.01.2012 05:27 Uhr |


Von Silke Janko und Winfried Borchert


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30 Millionen Euro zahlt Sachsen-Anhalt allein in diesem Jahr pauschal an die großen Kirchen. Was sie mit dem Geld tun, darüber müssen sie keine Rechenschaft ablegen. Die finanziellen Privilegien sind in Verträgen verankert - und unkündbar.

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Magdeburg l Wenn der Finanzausschuss des Landtages den Einzelplan 13.15 mit den sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen behandelt, wird darüber gewöhnlich nicht diskutiert. In einer Sitzung im Dezember wurde das Ritual durchbrochen. Landtags-Vizepräsidentin Helga Paschke (Linke) eröffnete ihren überraschten Kollegen von CDU, SPD und Grünen, ihre Fraktion werde demnächst eine Überprüfung dieser Zahlungen und der ihnen zugrunde liegenden Verträge beantragen. Die Ankündigung hat Brisanz. Immerhin haben evangelische und katholische Kirche seit der Wende vom Land 460 Millionen Euro Staatsleistungen erhalten.

Geistliche und weltliche Macht Seit' an Seit'. Von links: Landesbischof Friedrich Weber (Braunschweigische Landeskirche), Joachim Liebig, Kirchenpräsident der Landeskirche Anhalts, EKM-Bischöfin Ilse Junkermann, Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und der katholische Bischof Gerhard Feige bei einem Empfang im Mai 2011.Archivfoto: Uli Lücke

Geistliche und weltliche Macht Seit' an Seit'. Von links: Landesbischof Friedrich Weber (Braunschweigische Landeskirche), Joachim Liebig, Kirchenpräsident der Landeskirche Anhalts, EKM-Bischöfin Ilse Junkermann, Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und der katholische Bischof Gerhard Feige bei einem Empfang im Mai 2011.Archivfoto: Uli Lücke Geistliche und weltliche Macht Seit' an Seit'. Von links: Landesbischof Friedrich Weber (Braunschweigische Landeskirche), Joachim Liebig, Kirchenpräsident der Landeskirche Anhalts, EKM-Bischöfin Ilse Junkermann, Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und der katholische Bischof Gerhard Feige bei einem Empfang im Mai 2011.Archivfoto: Uli Lücke

Verfassungsauftrag wird seit 93 Jahren nicht erfüllt

Bereits vor den Linken haben sich indes Politiker anderer Parteien und anderer Bundesländer bei dem Versuch die Zähne ausgebissen, die Kirchen-Alimentationen zu begrenzen. Sowohl katholische als auch evangelische Kirche pochen auf jahrhundertealte Rechte, die sie sich im Zuge der Säkularisation (Verstaatlichung kirchlicher Güter) vor mehr als 200 Jahren gesichert hatten.

Im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803, dem letzten Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, wurden Gebietsverluste und Entschädigungen dafür festgehalten. Mit dem Gesetz nahm der Staat, damals in Gestalt von Fürstentümern, den Kirchen Unterhaltsverpflichtungen für kirchliches Personal und die Baulasten ab - der Ursprung der heutigen Staatsleistungen an die Kirchen. In den 1950er Jahren wurde die Regelung von den West-Ländern in neue Verträge mit den Kirchen übernommen. Nach der deutschen Einheit schlossen die Ostländer ebenfalls Kirchenverträge ab, wobei Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle übernahm.

Die Berufung der Kirchen auf den Reichsdeputationshauptschluss wird heute unter Staatsrechtlern kontrovers diskutiert. Unstrittig aber ist, dass es die Kirchen geschafft haben, ihre finanziellen Ansprüche gegenüber dem Staat über viele Jahrzehnte und verschiedene Herrschaftssysteme hinweg auszubauen und zum Beispiel ihre Prediger in Preußen zu Staatsangestellten zu machen.

Der - halbherzige - Schnitt kam 1918 mit der Novemberrevolution. Die Kirchenartikel in der Weimarer Reichsverfassung von 1919, nach dem Zweiten Weltkrieg ins Grundgesetz übernommen, schrieben zwar die Trennung von Staat und Kirche fest und gaben den Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen abzulösen. Doch dieser Ablöseauftrag wartet seit 93 Jahren auf seine Erfüllung.


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Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2012-01-20 05:27:04
Letzte Änderung am 2012-01-20 05:27:04

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