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Beamter hat nur Führerschein zum Traktor- und Motorradfahren / Diziplinarverfahren eingeleitet


Nach 22 Jahren entdeckt: Polizist ohne Fahrerlaubnis fährt ständig Streifenwagen

27.01.2012 05:22 Uhr |

blaulicht - Foto: dpa

Von Jörg Endries


Mit einer peinlichen Panne beschäftigt sich derzeit das Polizeipräsidium Nord in Magdeburg. Ein im Polizeirevier Harz beschäftigter Beamter fuhr über 22 Jahre Streife, ohne im Besitz eines Pkw-Führerscheins zu sein.

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Halberstadt l Ein Zufall brachte es ans Tageslicht: 22 Jahre hat ein Beamter des Polizeireviers Harz Recht und Ordnung vertreten, Jagd auf Verkehrssünder gemacht, die zu schnell oder gar ohne Führerschein unterwegs waren. Nur bei sich selbst nahm es der Gesetzeshüter nicht so genau.

Wie sich herausstellte, hat der Polizist nie eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besessen. Was ihn jedoch nicht davon abgehalten hat, sich im Auftrag des Staates hinter das Lenkrad eines Streifenwagens zu setzen. Wer kontrolliert schon Polizisten?

Mehr als zwei Jahrzehnte niemand! Vor Kurzem wurde der Schwarzfahrer in Uniform jedoch überführt. Bei der Überprüfung beziehungsweise Neuerteilung der sogenannten Polizeiberechtigung, die Polizisten neben der Pkw-Fahrerlaubnis zum Fahren von Streifenwagen benötigen, kam die Sache ans Licht, wie Andreas von Koß, Sprecher der Polizeidirektion Nord in Magdeburg, auf Volksstimme-Nachfrage bestätigt.

"Es waren damals ziemlich wilde Zeiten"

So kam heraus, dass der Beamte zu DDR-Zeiten zwar eine Fahrerlaubnis erworben hatte, die ihn allerdings nur zum Fahren von Traktoren und Motorrädern berechtigt. "Seinen Dienstherren hat der Beamte davon nie in Kenntnis gesetzt", so von Koß. Schuldig habe der sich nicht gefühlt, weil er davon ausgegangen sei, dass seine Papiere auch das Pkw-Fahren erlauben. Und was dienstlich über zwei Jahrzehnte geklappt hatte, ist auch privat bisher ohne Folgen geblieben. Das eigene Auto wurde ebenfalls schwarz gefahren.

Warum den Vorgesetzten der Missstand nie aufgefallen ist, der Mann ohne Fahrerlaubnis überhaupt Polizist werden konnte und zur Krönung auch noch die Berechtigung zum Fahren von Streifenwagen bekam, kann man sich in der Polizeidirektion Nord heute nur schwer erklären. "Die Polizeiberechtigung wurde Anfang der 1990er Jahre ausgestellt. Das waren damals ziemlich wilde Zeiten, wo das durchgerutscht sein muss", versucht Andreas von Koß zu erklären. Außerdem sei in der DDR eine Fahrerlaubnis keine Grundvoraussetzung für die Einstellung bei der Polizei gewesen, anders als heute. "60 Prozent der Streifentätigkeit wurden damals zu Fuß absolviert. So viele Dienstwagen gab es gar nicht."

Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Für die Polizei ein mehr als peinlicher Vorfall. Aus diesem Grund versuchte man wohl auch, nichts davon an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Rechnung hat man jedoch ohne die Bewohner eines Dorfes im Altkreis Halberstadt gemacht, wo der Polizist zu Hause ist. Dort verbreitetet sich die Nachricht vom schwarz fahrenden Polizisten wie ein Lauffeuer. Die Empörung ist groß.

Für die Polizeidirektion Nord sei das alles andere als nur ein Kavaliersdelikt, betont deren Sprecher. Der betreffende Beamte sei bislang nicht vom Dienst suspendiert worden. Streifefahren war jedoch gestern. Derzeit schiebt er Innendienst. "Gegen den Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet", informiert der Polizeisprecher. Die Polizeidirektion Nord habe außerdem ein Disziplinarverfahren eröffnet. Sollte es zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen, könnten die beruflichen Konsequenzen noch wesentlich härter ausfallen, so von Koß.

Gerüchte, nach denen der Polizist privat in Verkehrsunfälle verstrickt gewesen sein soll, die für ihn folgenlos blieben, bestätigte Andreas von Koß nicht. Bisher sei nur bekannt, dass er lediglich in einem Fall bei einem Zusammenstoß zweier Funkstreifenwagen mit Bagatellschaden auf dem Gelände einer Polizeidienststelle indirekt beteiligt gewesen sei. Auch das blieb folgenlos. "Hier war eine Überprüfung seiner Fahrerlaubnis nicht erforderlich", rechtfertigt der Polizeisprecher.



Kommentare 5 Kommentare


Dokumenten Information
Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2012-01-27 05:22:29
Letzte Änderung am 2012-01-27 05:22:29


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