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Fakten zum Vollzug

16.02.2012, 04:20

Sicherungsverwahrung: Der Vollzug der künftigen Sicherungsverwahrung soll - nachdem es zwischenzeitlich andere Überlegungen gegeben hatte - weiter in der JVA Burg bleiben. In einem ersten Bauabschnitt können durch Zusammenlegung von zwei Räumen 18 Unterbringungsplätze geschaffen werden. Sie werden den Vorgaben des Oberlandesgerichts Naumburg (20 Quadratmeter, zuzüglich Nassbereich und Singleküche) entsprechen. Eine Erweiterung wäre möglich.

Frauenvollzug: Zum Jahresende läuft der gemeinsame Frauenvollzug mit Sachsen und Thüringen in der JVA Chemnitz aus. Sachsen-Anhalt hat die Vollzugsgemeinschaft gekündigt. Jetzt soll mit Brandenburg über einen gemeinsamen Frauenvollzug in der JVA Luckau-Duben verhandelt werden.

Justizreform: Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, die Justivollzugsstruktur im Land zu optimieren und zu konzentrieren. Dafür sollen bestehende Anstalten geschlossen und ein Standort ausgebaut werden. Beim Justizministerium wurde zur Umsetzung des Vorhabens die Projektgruppe "Justizvollzugsreform" eingerichtet. Sie hatte den Auftrag, bis Ende 2011 einen Vorschlag vorzulegen. Die Gruppe prüfte ein halbes Jahr fünf Varianten, wobei jeweils die JVA Burg und die Jugendanstalt Raßnitz als gesetzt galten, und schlug letztlich den Ausbau der JVA Halle "Frohe Zukunft" vor. In den nächsten fünf Jahren soll die Justizlandschaft neu geordnet werden. Ohne Reform würden am Ende des Jahrzehnts 230 Vollzugsbeamte fehlen.