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Neues Gefängnis für bis zu 900 Häftlinge soll 2017 bezugsfertig sein und 146 Millionen Euro kosten / Schließung von fünf Standorten im Land Sechs Fragen und Antworten zum Neubau der JVA "Frohe Zukunft" in Halle

16.02.2012, 04:21

Das Justizministerium hat ein Konzept erarbeitet, wie die Neugliederung der Haftlandschaft in Sachsen-Anhalt aussehen soll. Dabei kommt dem Standort Halle eine große Bedeutung zu. Konkrete Baupläne gibt es allerdings noch nicht. Die politische Entscheidung, die Grundvoraussetzung für die Pläne ist, steht ebenfalls noch aus. Das Justizministerium antwortet auf sechs Fragen rund um das JVA-Programm:

rWas soll gebaut werden?

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle hat zwei Standorte: den "Roten Ochsen" (Hauptanstalt) und die Nebenstelle im Stadtteil "Frohe Zukunft".

Ein Erweiterungsbau auf dem Gelände "Frohe Zukunft" soll die Haftbedingungen in Sachsen-Anhalt auf den modernsten Stand bringen.

Der neue JVA-Bau soll im Jahr 2017 bezugsfertig sein. Die Gesamtkosten, inklusive Sanierung der bestehenden Immobilien, werden nach ersten Schätzungen knapp 146 Millionen Euro betragen. Zwei Hafthäuser, die aufgrund ihres baulichen Zustands nicht mehr genutzt werden können, sollen für den Neubau abgerissen werden.

Heute gibt es in Halle insgesamt 599 Haftplätze. Nach der angestrebten Reform werden es bis zu 900 sein. Sinken die Gefangenenzahlen weiter, will das Justizministerium baulich flexibel reagieren. Die Zahl der Vollzugsbediensteten wird in Halle auf 450 steigen.

rWarum soll gebaut werden? Moderne Haftanstalten ermöglichen mehr Resozialisierung, mehr Sicherheit im Strafvollzug und einen effektiveren Personaleinsatz.

Das Land hat schon jetzt mehr Haftplätze als Gefangene und zu viel kleinere Anstalten. Kleine Anstalten brauchen viel Personal, das schon heute fehlt.

Allen Inhaftierten - so die gültige Rechtsprechung - muss die gesetzlich geforderte Einzelunterbringung gewährt werden. Ein Umbau der zum Teil mehr als 100 Jahre alten Gebäude ist oft nicht möglich.

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die laufende Legislaturperiode ist festgelegt worden, die Zahl der Standorte zu reduzieren und einen Erweiterungsbau zu planen.

Das Justizministerium setzt für die Zukunft auf die Jugendanstalt Raßnitz (Saalekreis) sowie für den Erwachsenenvollzug auf Burg (Jerichower Land) und Halle.

Geschlossen werden von den bisherigen acht Standorten sollen Dessau-Roßlau, Magdeburg, Volkstedt, Naumburg und Halle ("Roter Ochse").

rWie sieht der Vollzug in Halle heute aus? Die JVA Halle ist eine Anstalt für den geschlossenen Vollzug für erwachsene männliche und weibliche Straf- und Untersuchungshäftlinge sowie weibliche Jugendliche und Heranwachsende.

Die Nebenstelle "Frohe Zukunft" ist zuständig für männliche Straftäter, die eine Haftstrafe bis zu zweieinhalb Jahren verbüßen müssen.

Außerdem können Gefangene, bei denen die Voraussetzungen einer sozialtherapeutischen Behandlung vorliegen, aus ganz Sachsen-Anhalt in die sozialtherapeutische Abteilung der Nebenstelle der JVA Halle (Sota) verlegt werden.

rWeshalb soll der Standort "Frohe Zukunft" erweitert werden? Das Anstaltsgelände ist mit seinen 170000 Quadratmetern groß genug für eine Erweiterung. Die meisten anderen Anstalten bieten dafür keine Möglichkeiten, weil sie - wie der "Rote Ochse", wie Naumburg, Magdeburg und Dessau-Roßlau - mitten in der Wohnbebauung liegen.

Es gibt in Halle eine umfassende Infrastruktur für den Vollzug. In einem Gebäude befindet sich bereits eine sozialtherapeutische Abteilung. Auch Einrichtungen für Bildung und Beschäftigung können genutzt werden. Zudem liegt der Standort im Land zentral und verkehrsgünstig.

Gehen die Gefangenenzahlen noch weiter zurück, kann flexibel reagiert werden.

rGefährdet der Neubau die Sicherheit der Bevölkerung? Das wird künftig ebenso wenig der Fall sein wie heute. Seit Mitte der 1990er Jahre, nachdem die Sicherheitstechnik auf den neuesten Stand gebracht wurde, hat es keine Flucht mehr aus der JVA "Frohe Zukunft" gegeben.

rWas sind die nächsten Schritte? Das Justizministerium legt der Landesregierung den Reformplan vor. Stimmt sie zu, wird eine sogenannte Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Dabei kann die Art und Weise der Erschließung des JVA-Geländes geprüft werden.(bk)