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Wer nicht hilft, kann sich strafbar machen

03.02.2015, 01:19

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Beteiligte nach einem Unfall sofort halten, den Verkehr sichern und Verletzten helfen. Wer dies nicht tut, kann sich strafbar machen. Zur unterlassenen Hilfeleistung stellt Paragraf 323c Strafgesetzbuch klar: "Wer bei Unglücksfällen (...) nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, (...) insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Ohne sich in Gefahr zu bringen, kann in der Regel jeder zumindest über 110 bei der Polizei oder die Notfallnummer 112 der Feuerwehr Hilfe organisieren.