• 25. Mai 2013


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Zwei mögliche Rechtsformen

28.06.2012 04:15 Uhr |




Als gGmbH hätte das Klinikum mehr Handlungsspielraum als in der bisherigen Form (Anstalt öffentlichen Rechts). Zu den Gesellschaftern könnten private Investoren gehören. Diese müssten Gewinne aber reinvestieren. Bei einer Teilkörperschaft würde das Klinikum eine Einheit mit der Fakultät bilden, es gäbe keine Privatinvestoren. Hier hätte das Klinikum ebenso mehr Spielraum. Das Magdeburger Uniklinikum soll nach Ansicht der Hallenser Arbeitsgruppe die gleiche Form annehmen. (es)

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Copyright © Volksstimme 2013
Dokument erstellt am 2012-06-28 04:15:25
Letzte Änderung am 2012-06-28 04:15:25

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Neueste Leserkommentare


Neubaustrecken haben mit den neuen Preisen nichts zu tun, die werden zu 90% vom Bund gefördert.

von Ditmar am 24.05.2013, 18:16 Uhr

Es spricht doch für den MVB mit schlechtem Service noch schlechtere telefonische Beratung und unfreundliches Personal die Preiose um 30 % zu erhöhern es tritt die Armen,sollte doch der Vorstand mal anfangen mit sparen ?

von rigoletto.2012 am 24.05.2013, 15:24 Uhr

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