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Ehemalige DDR-Ruderin erhält Entschädigung wegen Dopings

31.07.2015, 16:35

Magdeburg - Das Sozialgericht Magdeburg hat einer früheren DDR-Hochleistungssportlerin im Rudern eine Entschädigung wegen des systematischen Dopings im DDR-Sport zugesprochen. Die 1963 geborene Klägerin hatte argumentiert, ihr seien in ihrer aktiven Zeit ohne ihr Wissen Dopingmittel verabreicht worden. Dadurch leide sie heute unter massiven Problemen an der Hals- und Lendenwirbelsäule. Die Kammer sprach ihr eine Versorgung in Anlehnung an die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes zu.

Zuvor hatte die Klägerin bereits Hilfe nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz erhalten. Sie habe glaubhaft gemacht, dass ihr anabole Steroide (Oral-Turinabol) verabreicht worden seien. Dies stelle einen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes dar, urteilte die Kammer